Abschreibung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz
Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten können Aufwendungen an ihrem Gebäude steuerlich geltend machen.
Die Stadt Görlitz erteilt dazu auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten.
Voraussetzungen
- Das Gebäude muss in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
- Am Gebäude sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden.
- Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde eine vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und der Stadt abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung
SG Stadtsanierung
Herr Kulka
Tel.: +49 (0)3581 672248
r.kulka@goerlitz.de
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung