Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Jeder Wahlvorschlag für die Stadtratswahl darf höchstens 57 Bewerber enthalten.
Wahlvorschläge können nach § 6 Absatz 2 KomWG frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 66. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.
Das Einreichen der Wahlvorschläge ist damit ab dem 21.02.2024 bis zum 04.04.2024, 18.00 Uhr möglich.
Wahlvorschläge für die Stadtratswahl sind bei der
Stadtverwaltung Görlitz
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Untermarkt 6/8
02826 Görlitz
schriftlich einzureichen.
Nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 03581/ 67 12 30 ist auch eine persönliche Übergabe möglich.
Da bereits bei der Einreichung eine erste Prüfung der Unterlagen erfolgt, soll die Übergabe durch eine Vertrauensperson des Wahlvorschlages erfolgen.