Am Sonntag, dem 09.06.2024, kommt es im Rahmen der Großsportveranstaltung in der Zeit von 8.00 bis ca. 16.00 Uhr entlang der Laufstrecke (siehe www.europamarathon.de) zu Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt, in Königshufen und der Altstadt.
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Maßnahme: Fahrbahnausbau
Termin: 10.06. - 14.06.2024
Auswirkung: Vollsperrung der Abfahrt
Bemerkungen: Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Maßnahme: Fahrbahnausbau
Termin: 10.06. - 14.06.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Reglung mit mobiler Lichtzeichenanlage
Maßnahme: Aufgrabung Wasser
Termin: 10.06. - 19.06.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Sperrung des Verkehrs in Richtung Nieskyer Straße. Aus Richtung Kreisverkehr ist die Straße An der
Terrasse erreichbar. Die Umleitung erfolgt über Lausitzer Straße, Scultetusstraße und Nieskyer Straße.
Maßnahme: Schachtdeckelsanierung
Termin: 10.06. - 14.06.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Einbahnstraßenreglung wird in dieser Zeit aufgehoben. Die Straße ist als Sackgasse befahrbar.
Maßnahme: Straßenumbaumaßnahmen
Termin: 13.05. bis voraussichtlich 21.06.2024
Auswirkung: Vollsperrung der stadteinwärtigen Tunnelhälfte Richtung Bahnhofstraße
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Sattigstraße, Blockhausstraße und Bahnhofstraße.
Maßnahme: Aufgrabung Kabel
Termin: 03.06. - 30.07.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Der Verkehr an der Einmündung Neundorfer Straße wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.
Maßnahme: Brückenreparatur
Termin: 03.06. - 30.08.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Fahrzeugverkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.
Maßnahme: Fahrbahnreparatur
Termin: 03.06. bis voraussichtlich 18.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die bereits ausgeschilderte Umleitung zum Untermarkt über die Neißstraße bleibt bestehen. Die Zufahrt zur Peterskirche/Vogtshof/Waidhaus ist ab Nikolaigraben möglich.
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Kabelverlegung
Termin: 24.04. - 30.09.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Während dieser Zeit wird auch die westliche Gehbahn entlang der Zittauer Straße zwischen Fischerstraße und Jeschkenstraße voll gesperrt.
Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 21.05. - 30.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 22.04. - 28.06.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Arbeiten erfolgen in 2 Bauabschnitten.
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 13.03. -15.06.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Arbeiten erfolgen in 2 Abschnitten. Begonnen wird in Höhe Nr. 2 (Zwei Linden) bis in den Einmündungsbereich H.-Nathan-Straße. Die H.-Nathan-Straße wird während der Arbeiten zu einer Sackgasse.
Maßnahme: Baustelleneinrichtung
Termin: 23.06.2023 bis voraussichtlich 31.07.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.
Maßnahme: Sicherungsmaßnahme
Termin: bis voraussichtlich 12.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG
Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.