Aufgabenprofil
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Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Görlitz wurde direkt beim Oberbürgermeister angebunden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, das Querschnitts-, Controllings- und Initiativfunktionen von der Beauftragtenstelle gut erfüllt werden können. Die Leitung des Büros führt, laut Hauptsatzung, die Gleichstellungsbeauftragte, die in ihrer Aufgabenerfüllung weisungsfrei ist. Ihr obliegt auch die Budgetverantwortung für Veranstaltungen, Projektförderungen sowie für Geschäfts- und Personalaufgaben.
Die Schwerpunktaufgaben setzen sich aus drei Bereichen zusammen:
(1) Kommunale Gleichstellungsarbeit: Die Gleichstellungsbeauftragte hat zur zentralen Aufgabe, die durch die kommunalpolitische Gesetzgebung geschaffenen Rahmenbedingungen für Frauen, Männer, Eltern und pflegende Angehörige zu optimieren und den Gegebenheiten des aktuellen Zeitalters anzupassen. Dabei schaut sie auf das Gesamtgeschehen in der Stadt Görlitz und ist als Teil der kommunalen Gesamtentwicklung zu sehen. Ihre Arbeit ist sowohl strategisch als auch konzeptionell ausgerichtet.
(2) Integration: Die Gleichstellungsbeauftragte sorgt in Kooperation mit dem Landkreis Görlitz dafür, dass die Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen von Menschen mit Migrationshintergrund in der Grenzregion Görlitz Eingang in die Kommunalpolitik finden. Dazu lädt sie quartalsweise professionelle Akteure und ehrenamtlich Engagierte zu Austauschtreffen (Willkommensbündnis Görlitz) ein. Darüber hinaus ist sie mit der Evaluation der daraus resultierenden Maßnahmen betraut. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Umsetzung und Evaluation des Integrationskonzeptes innerhalb der Stadt Görlitz.
(3) Förderung lebenslauforientierter Arbeitsmodelle: Dabei liegt ein besonderes Augenmerk darauf, neben der Gleichstellung von Mann und Frau, auch die Bedingungen für Bürgerinnen und Bürger mit und ohne familiären Sorgeauftrag gleichberechtigt zu gestalten. Eltern oder pflegende Angehörige sollen demnach, unabhängig von ihrem Geschlecht, von der Kommune unterstützt werden, um durch ihre Sorgearbeit keinen unverhältnismäßigen Nachteilen zu unterliegen. Dazu gehört es die vorhandenen Strukturen der Daseinsvorsorge zu evaluieren und ggf. Vorschläge der Nachbesserung einzubringen. Hierfür ist eine interdisziplinäre Arbeit u.a. mit der Stadtentwicklungsplanung, der Familien- und Behindertenbeauftragten als auch dem Seniorenbeirat und der Pflegekoordination notwendig.
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