Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz
zur Karte bitte hier klicken
Salomonstraße zwischen Bahnhofstraße und Leipziger Straße
Maßnahme: Aufgrabung Entwässerung
Termin: 11.11. - 05.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Bahnhofstraße, Krölstraße und Leipziger Straße.
Schillerstraße zwischen Theodor-Körner- Straße und James-von-Moltke Straße
Maßnahme: Medienanbindung
Termin: 04.11. - 18.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird in beiden Richtungen über Bahnhofstraße und Blockhausstraße umgeleitet. Hierfür wird an der Einmündung Bahnhofstraße/Blockhausstraße eine mobile Lichtzeichenanlage errichtet.
Bahnhofstraße zwischen Jakobstraße und Augustastraße
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Entwässerung
Termin: 04.11. - 18.11.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung Schillerstraße wird über Jakobstraße, Wilhelmsplatz und Augustastraße umgeleitet.
Goethestraße in Höhe Nr.15 a zwischen Eichendorfstraße und Alex- Horstmann-Straße
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Entwässerung
Termin: 04.11. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung der stadteinwärtigen (südlichen) Richtungsfahrbahn
Bemerkungen: Der Verkehr wird ab der Kreuzung Eichendorfstraße/ Goethestraße über die nördliche Fahrbahn umgeleitet. Diese wird dafür in die stadteinwärtige Richtung als Einbahnstraße bis zur Alex-Horstmann-Straße ausgewiesen. Der stadtauswärtige Verkehr auf der Goethestraße wird über die Alex-Horstmann-Straße umgeleitet.
Elisabethstraße in Höhe Marienplatz
Maßnahme: Neugestaltung Platz
Termin: 30.10. - 29.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt in Richtung Marienplatz und Struvestraße erfolgt wie bisher über die Einmündung an der Bismarckstraße. Die nördliche Seite des Platzes wird zur Sackgasse und ist über die Einmündung an der Klosterstraße erreichbar.
Diesterwegstraße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Johanna-Dreyer-Straße
Maßnahme: Neuverlegung Gas und Wasser
Termin: 04.11. - 19.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Posottendorfer Straße Nr. 20 bis Seidenberger Straße
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 11.11. - 11.12.2024 (Terminänderung)
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Bereich wird für diese Zeit als Einbahnstraße in Richtung Seidenberger Straße befahrbar sein.
Robert-Koch-Straße Nr. 1 - 9
Maßnahme: Neuverlegung Strom und Fernmeldekabel
Termin: 28.10. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Paul-Taubadel-Straße und Hans-Beimler-Straße
Maßnahme: Mediananbindung
Termin: 04.11. - 16.11.2024 (Terminänderung)
Auswirkung: Vollsperrung
An der Landeskrone von Nr.1 bis Nr. 21
Maßnahme: Breitbandausbau
Termin: 23.10. - 22.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Promenadenstraße, Biesnitzer Straße, Zittauer Straße, Paul-Mühsam-Straße und Weinhübler Straße.
Frauenburgstraße zwischen Schwarzer Weg und Reichertstraße
Maßnahme: Breitbandausbau
Termin: 21.10. - 15.11.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: halbseitige Sperrung der Frauenburgstraße und Einbahnstraßenregelung in Richtung Schwarzer Weg.
Spremberger Straße in Höhe Brautwiesenstraße
Maßnahme:Aufgrabung Medien
Termin: 16.10. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird für diese Zeit aufgehoben.
Paul-Linke-Straße in Höhe Luisenaue
Maßnahme:Aufgrabung Fernwärme
Termin: 14.10. - 09.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Rauschwalder Straße zwischen Leipziger Straße und Cottbuser Straße
Maßnahme: Neuverlegung Fernwärme
Termin: 30.09. - 15.11.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der stadteinwärtige Verkehr wird über die Landeskronstraße umgeleitet.
Erich-Oppenheimer-Straße zwischen Zittauer Straße und Am Sande
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 09.09. - 13.12.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die betroffenen Straßen sind während dieser Zeit jeweils nur als Sackgasse befahrbar.
Nikolaistraße
Maßnahme: Sanierung Gas- und Trinkwasserleitungen
Termin: 27.08. - 30.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt großräumig über Uferstraße, Neißstraße, Untermarkt und Peterstraße. Die Ausfahrt aus dem Bereich ist nur über die Weberstraße möglich.
Grenzweg zwischen Grundstraße und Friesenstraße
Maßnahme: Leitungsverlegung/-sanierung
Termin: 12.08. - 30.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Eine Umleitung wird in beide Richtungen über die Friesenstraße, Promenadenstraße und Grundstraße ausgeschildert. Eine Ersatzhaltestelle für die Linie A ist im Bereich K.-Eichler-Straße/Grenzweg eingerichtet.
Friedrich-Engels-Straße ab Haus Nr. 30 bis Einmündung Anton-Saefkow-Straße
Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme
Termin: 22.08. bis voraussichtlich 20.12.2024 (4.Verlängerung)
Auswirkung: Halbseitige Sperrung
Einbahnstraßenregelung in Richtung Anton-Saefkow-Straße. Die Umleitung erfolgt über die Albert-Blau-Straße, Leschwitzer Straße und Zittauer Straße.
Sonnenland 8 - 14
Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 21.05. - 30.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG
Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.