Antragsberechtigt sind laut Satzung der VEOLIA-Stiftung Görlitz steuerbegünstigte Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich deren Betriebe gewerblicher Art, die die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Sinne der §§ 51 - 68 AO erfüllen.
Anträge senden Sie bitte unter Verwendung des Formblattes, das Sie unter dem Navigationspunkt "Formulare" finden, an:
Geschäftsstelle VEOLIA - Stiftung Görlitz
c/o Stadtverwaltung Görlitz
Dr. Sylvia Otto
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz
Die Anträge müssen bis zum 31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Die Stiftung fördert nur noch zweijährig.
Es können Anträge für 2025 eingereicht werden.
Kontakt:
VEOLIA Stiftung Görlitz
Geschäftsstelle
Frau Dr. Otto
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz.