Mit dem öffentlichen Nahverkehr nach Zgorzelec
Von Görlitz aus gelangen Sie mit dem öffentlichen Nahverkehr wie folgt in die Schwesterstadt Zgorzelec und zurück:
- mit der Buslinie A der Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB) in das Zgorzelecer Stadtzentrum Fahrplanauskunft
- mit den Regionalzügen der Länderbahn und dem em polnischen Eisenbahnverkehrsunternehmen KD (Koleje Dolnośląskie) von Görlitz Bahnhof nach Zgorzelec Fahrplanauskunft
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E-Bike-Sharing
SWG-Kundenbüro Zgorzelec
Warszawaska 29, 59-900 Zgorzelec
Öffnungszeiten: Mo, Mi-Fr 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr -17:00 Uhr
Di 13:00 Uhr -17:00 Uhr / Sa–So geschlossen
Tel. +48 (75) 627 09 26 / +48 699 890 891
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Verleih
Abholung und Rückgabe muss während der Öffnungszeiten erfolgen.
Die Reservierung ist über die App "Movelo" möglich.
Stadtwerke Görlitz
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Mit dem Auto nach Zgorzelec
Im Straßenverkehr liegt das Tempolimit in Polen innerhalb geschlossener Ortschaften bei maximal 50 km/h. Das Fahren mit Licht ist auch am Tag vorgeschrieben. Der gesetzliche Blutalkoholgrenzwert beträgt in Polen 0,2 Promille.
Seit 17. Januar 2022 fallen in Zgorzelec Parkgebühren auf der ul. Daszynskiego und ul. Wroclawska an. Autofahrer, die ihr Auto an der Daszynskiegostr. (auf dem Abschnitt von der Kreuzung Kosciuszkistr. bis Wroclawskastr.) und an der Wroclawskastraße abstellen, sollten bitte daran denken, die Parkgebühr zu zahlen. Ausführliche Informationen zu kostenpflichtigen Parkplätzen erhalten Sie beim Kundenservice Daszynskiegostr. 70 / 1b in Zgorzelec, Tel. 75 / 771-59-14 von 8.00 bis 17.00 Uhr.
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Neuer Bußgeldkatalog in Polen
Seit 1. Januar 2022 gilt in Polen ein neuer Bußgeldkatalog. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innen -und außerorts:
... bis 10 km/h 50zl (ca. 10€)
… 11 - 15 km/h 100zl (ca. 20€)
… 16 - 20 km/h 200zl (ca. 40€)
… 21 - 25 km/h 300zl (ca. 60€)
… 26 - 30 km/h 400zl (ca. 80€)
… 31 - 40 km/h 800zl (ca. 160€)
… 41 - 50 km/h 1000zl (ca. 200€)
… 51 - 60 km/h 1500zl (ca. 300€)
… 61 - 70 km/h 2000zl (ca. 400€)
... ab 71 km/h 2500zl (ca. 500€)
- Telefonieren am Steuer 500zl (ca. 100€)
- Lenken eines Fahrzeugs nach Alkoholkonsum 2500zl (ca. 500€)
- Verursachung eines Unfalls oder einer Kollision mit Verletzungsfolge 1500zl (ca. 300€)
- Verursachung eines Unfalls oder einer Kollision mit Verletzungsfolge nach Alkoholkonsum ab 2500zl (ca. 500€)
- Fahren ohne Führerschein 1500zl (ca. 300€)
- Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht oder die Schranken sich senkten 2000zl (ca. 400€)
- Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers bei der Ausstellung eines Strafzettels für eine Geschwindigkeitsüberschreitung - doppelter Betrag des für diesen Verstoß vorgesehenen Bußgeldes, aber nicht weniger als 800 Zl (ca. 400 €)
- Grober Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bis 30000zl (ca. 6000€) - das Gericht entscheidet
Missachtung der "Vorfahrt" für Fußgänger. In Polen hat ein Fußgänger, der sich auf oder vor einem markierten Fußgängerüberweg befindet, absoluten "Vorfahrt" 1500zl (ca. 300€)
- Überholen vor und auf einem Fußgängerüberweg 1500zl (ca. 300€)
- Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das Fußgängern auf einem Zebrastreifen die Vorfahrt gewährt 1500zl (ca. 300€)
- Überholen bei Überholverbot 1000zl (ca. 200€)
- Unberechtigtes Parken auf einem Parkstellplatz für Behinderte 800 Zl (ca. 180 €)
Quelle und weitere Informationen auf polnisch
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