AGB Zimmervermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsleistungen und deren Vermittlung

I.
Rechtliche Beziehungen; Vertragspflichten und Haftung der Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH
1. Die Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH, nachfolgend "EGZ" genannt, vermittelt Leistungen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen - nachfolgend "BHB" genannt) in Görlitz. Bei Vertragsschluss über die Beherbergungsleistungen tritt die EGZ gegenüber dem Gast als Vertreter des BHB auf. Der Beherbergungsvertrag selbst kommt zwischen dem Gast und dem BHB zustande. Die nachfolgenden Bedingungen regeln sowohl die Vermittlungstätigkeit der EGZ als auch das Zustandekommen und den Inhalt des Beherbergungsvertrages zwischen dem Gast und dem BHB.

2. Als Vermittlerin und Vertreterin trägt die EGZ keine rechtliche Verantwortung für die Leistungen des BHB sowie für die Richtigkeit von dessen Angaben und Informationen.

3. Eine Haftung der EGZ gegenüber dem Gast besteht nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EGZ oder ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes oder einer der gem. Ziff. II. 2. mitverpflichteten Personen. Sie gilt ferner nicht im Falle einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch die EGZ, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist (Kardinalpflichten).

II.
Buchung; Zustandekommen der Verträge
1. In der Buchung gegenüber der EGZ liegt ein verbindliches Angebot des Gastes zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit der EGZ sowie eines Beherbergungsvertrages mit dem BHB.

2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Übernimmt der Gast ausdrücklich und gesondert eine entsprechende Verpflichtung, so erfolgt die Buchung verbindlich auch für alle dort mitaufgeführten Personen.

3. Vermittlungs- und Beherbergungsvertrag kommen durch die Buchungsbestätigung der EGZ zustande, die zu ihrer Wirksamkeit keiner bestimmten Form bedarf. In der Regel übermittelt die EGZ jedoch eine Buchungsbestätigung in Textform (schriftlich, per Fax oder per E-Mail). Im Falle einer Abweichung zwischen Buchung und Buchungsbestätigung kommen Vermittlungs- und Beherbergungsvertrag nach Maßgabe der Buchungsbestätigung zustande, wenn der Gast diese innerhalb von 5 Tagen nach Zugang seinerseits ausdrücklich oder stillschweigend (etwa durch Zahlung oder Anzahlung) bestätigt. Dasselbe gilt, wenn die EGZ dem Gast auf dessen Anfrage hin zuvor ein spezielles Angebot unterbreitet hatte.


III.
Bedingungen für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB
Die Bedingungen unter dieser Ziff. III. gelten für die mietweise Überlassung von Zimmern durch den BHB sowie für alle durch den BHB für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1. Allgemein

a) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BHB.

b) Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.


2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a) Der BHB ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b) Der Gast ist verpflichtet, an den BHB den Preis zu zahlen, der für die Zimmerüberlassung und etwaige weitere Leistungen des BHB vereinbart wurde. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des BHB an Dritte.

c) Die vereinbarten, in der Buchungsbestätigung der EGZ ausgewiesenen Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom BHB allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, erhöhen.

d) Die Preise können vom BHB ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des BHB oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der BHB dem zustimmt.

e) Zahlungen des Gastes an den BHB erfolgen direkt im BHB (nicht an die EGZ). Rechnungen des BHB ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der BHB ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der BHB berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten bzw. - sofern es sich bei dem Gast um einen Verbraucher handelt - in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen.

f) Der BHB ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

g) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des BHB aufrechnen oder mindern.


3. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme)

a) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem BHB geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des BHB. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des BHB zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.



b) Sofern zwischen dem BHB und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des BHB auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß vorstehendem Buchst. a), Satz 3 vorliegt.

c) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der BHB die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

d) Dem BHB steht es frei, den vertraglich vereinbarten Preis zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, 80 % für Übernachtung mit Frühstück und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem BHB kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden niedriger als die jeweils genannte Pauschale ist.


4. Rücktritt des BHB

a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der BHB in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des BHB auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b) Wird eine vereinbarte oder gem. Ziff. 2., Buchst. f) verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der BHB ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Ferner ist der BHB berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls :

- höhere Gewalt oder andere vom BHB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder des Anmietungszwecks, gebucht wurden,

- der BHB begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der BHB-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BHB in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des BHB zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen oben Ziff. 1, Buchst. a) vorliegt.

d) Bei berechtigtem Rücktritt des BHB entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

b) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast spätestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Einzelne BHB bieten jedoch auf Nachfrage eine frühere Bereitstellung an. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung setzt in diesem Fall eine gesonderte Absprache zwischen Gast und BHB bzw. Gast und EGZ voraus.

c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem BHB spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der BHB aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) verlangen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf Zimmerüberlassung werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem BHB kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

d) Einzelne BHB verlangen die Rückgabe der geräumten Zimmer auf Nachfrage erst um 12.00 Uhr des Abreisetages. Eine Abweichung von vorstehendem Buchst. c) setzt jedoch eine gesonderte Absprache zwischen Gast und BHB bzw. Gast und EGZ voraus.

e) Die vorstehenden Regelungen gelten, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. Insbesondere bei Buchung von Ferienwohnungen weichen die An- und Abreisezeiten nicht selten von den Angaben oben unter b) und c) ab. Der Gast wird im Rahmen der Buchung über die im Einzelfall maßgeblichen Zeiten informiert.


6. Haftung des BHB

a) Der BHB haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hinsichtlich seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des BHB oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BHB verursacht wurde. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes oder einer der gem. Ziff. II. 2. mitverpflichteten Personen. Sie gilt ferner nicht im Falle einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch den BHB, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist (Kardinalpflichten). Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des BHB auftreten, wird der BHB bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Für eingebrachte Sachen haftet der BHB dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB), mithin bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem BHB Anzeige macht (§ 703 BGB).

c) Sofern der BHB über einen Safe zur Aufbewahrung von Wertsachen der Gäste verfügt, können Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Höchstwert von 7.500 € im BHB-Safe aufbewahrt werden. Der BHB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

d) Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage des BHB oder auf einem Parkplatz des BHB, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des BHB abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der BHB nicht, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung bestehender Pflichten durch den BHB oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BHB.

e) Weckaufträge werden vom BHB mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der BHB übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung des BHB gilt oben Buchst. a).

IV.
Gemeinsame Bestimmungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für den Vermittlungsvertrag zwischen dem Gast und der EGZ als auch für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB:

1. Verjährung

Alle Ansprüche des Gastes gegen die EGZ bzw. gegen den BHB verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der EGZ oder des BHB beruhen.



2. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Görlitz.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wertpapierstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Görlitz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Görlitz.

d) Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Gast und der EGZ sowie auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.

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(C) Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH 2007ff.

Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH
Fleischerstraße 19
D-02826 Görlitz
Tel.: +49 (0)3581 47570
willkommen@europastadt-goerlitz.de
Handelsregister: AG Dresden HRB 13937
Geschäftsführerin: Eva Wittig

 

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