Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Gobbinstraße Nr. 4

Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 11.06. - 12.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Dr.-Friedrichs-Straße zwischen Hartmannstraße und Berliner Straße

Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 10.06. - 13.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Rosa-Luxemburg-Straße von Kopernikusstraße bis Paul-Taubadel-Straße

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 10.06. - 31.10.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Verkehrsraumeinschränkung anlässlich des 20. Europamarathons am 15.06.2025

Am Sonntag, den 15.06.2025, wird es im Rahmen der Großsportveranstaltung zwischen 08 und 16 Uhr zu erheblichen Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt, Königshufen und der Altstadt entlang der entsprechenden Streckenverläufe (siehe Link unten) kommen.

Neu ist die Durchführung der Läufe der verschiedenen Disziplinen auf einer kürzeren ca. 5 km Rundstrecke, die dann je nach Streckenlänge mehrfach durchlaufen wird. Grob verläuft die Strecke aus der Innenstadt vom Elisabethplatz heraus über Am Museum, Demianiplatz, Platz des 17.Juni, Grüner Graben, Heilige-Grab-Straße, Friedhofstraße, Schlesische Straße nach Westen bis zur Lausitzer Straße und dort bis zur Wendestelle in Höhe der Zufahrt A.-Bolze-Hof. Zurück zur Schlesischen Straße geht es weiter Richtung Osten zur Rothenburger Straße, Am Stockborn, Hotherstraße zur Altstadtbrücke. Aus Richtung Polen kommend verläuft die Laufstrecke dann über die Neißstraße und Weberstraße zum Elisabethplatz. Auch das Straßennetz auf der polnischen Seite wird ähnlich stark beansprucht. Die Strecke ist als Rundkurs für die unterschiedlich langen Distanzen ausgelegt. Der Grenzübergang Stadtbrücke zur Republik Polen wird nicht gesperrt.

Die Startzeit für die verschiedenen Läufe beginnt ab 9 Uhr. Durch die verschiedenen Streckenverläufe wird sich dies im Tagesverlauf fortsetzen. Die zentrale Veranstaltungsfläche wird der Elisabethplatz sein.

In der Regel können die betroffenen Straßen in Laufrichtung auf der oben genannten Strecke mit Vorsicht und Rücksichtnahme auf die Sportler benutzt werden. Nicht nutzbar ist der komplette Elisabethplatz. Die Durchfahrt Bismarckstraße Richtung Obermarkt und zurück ist nicht möglich.

Bitte auf die Empfehlungen und Anweisungen der eingesetzten Polizeikräfte und Veranstaltungsordner achten.

Der Obermarkt ist am Sonntag als Sackgasse nur über den Demianiplatz/Platz des 17. Juni erreichbar. Zum Abstellen von Kraftfahrzeugen der Veranstaltungsteilnehmer kann auch der Großparkplatz Innenstadt/Chr.-Lüders-Straße genutzt werden. In wenigen Gehminuten ist von dort der Veranstaltungsort Elisabethstraße/Elisabethplatz erreichbar.

Hinweis: Manche Lichtsignalanlagen im Zuge des Streckenverlaufes sind zeitweise ausgeschalten. Bitte achten Sie auf die angebrachten Verkehrszeichen.

Nicht entgegen der Rennrichtung fahren oder planen zu fahren.

Mehr lesen Europamarathon 2025

Siedlung Königshufen in Höhe Nr. 6

Maßnahme:Medienanbindung
Termin: 26.05. – 06.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung

B 99/ Biesnitzer Straße/ Kreuzung Lutherstraße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 28.04. - 31.08.2025
Auswirkung: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.

Bemerkungen: Es ist mit Stauerscheinungen zu rechnen. Der Anschlussbereich muss bis zum Abschluss der Sanierung einer Trinkwasserhauptleitung geöffnet belieben. Die Gesamtsanierung findet im Abschnitt Pomologische Gartenstraße bis zum Brauwiesenplatz statt. 

Girbigsdorfer Straße Brücke über die B6

Maßnahme: Reparaturarbeiten an der Brücke
Termin: 14.04. - 18.08.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung wird in beiden Richtungen über B 6, Laubaner Straße und Nieskyer Straße ausgewiesen.
Für Fußgänger und Radfahrer wird zur sicheren Überquerung der B 6 eine Lichtzeichenanlage im Bereich der Abfahrt aufgestellt.

Rauschwalder Straße zwischen Löbauer Straße und Cottbuser Straße

Maßnahme: Medienverlegung, Fernwärme
Termin: 02.06. bis voraussichtlich 27.06.2025 

Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der stadteinwärtige Verkehr wird über die Landeskronstraße umgeleitet.

Finstertorstraße zwischen Rothenburger Straße und Neugasse

Maßnahme: Kranaufstellung
Termin: 02.06. – 27.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung der Fahrbahn

Seidenberger Straße Nr. 2 - 12

Maßnahme: Aufgrabung Medien
Termin: 23.03. - 30.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird in dieser Zeit aufgehoben.

Leschwitzer Straße an der Einmündung Albert-Blau-Straße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 19.05. – 30.05.2025 -->Verlängerung bis 06.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Der Verkehr wird über Leschwitzer Straße, Zittauer Straße und Friedrich-Engels-Straße umgeleitet.

Am Stadtpark 1 (Unterführung Stadthalle)

Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).

J.-R.-Becher-Straße 15 Höhe Zittauer Straße

Maßnahme: Aufgrabung für Gas
Termin: 04.06. – 17.06.2025 
Auswirkung: Vollsperrung

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(Baustellen in ganz Sachsen)

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren