Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz
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An der Jakobuskirche in Höhe Bunker und Heilig-Geist-Kirche
Maßnahme: Verlegung von Leitungen für die Bahnstromversorgung
Termin: 13.04. - 24.04.2026
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Ausweisung einer Einbahnstraße in Richtung Zittauer Straße. Der Verkehr wird über Zittauer Straße und Sattigstraße umgeleitet.
Carl-v.-Ossietzky-Straße Nr. 8
Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 14.04.2026, 06.00 bis 18.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird während dieser Zeit aufgehoben. Die Umleitung erfolgt über Wielandstraße und Zittauer Straße.
Büttnerstraße Nr. 7
Maßnahme: Umzug
Termin: 14.04.2026, 07.00 bis 17.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird während dieser Zeit aufgehoben.
Kreuzung B 99/Cottbuser Straße/Rauschwalder Straße
Maßnahme: Medienverlegungen
Termin: 08.04. - 19.06.2026
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird großräumig umgeleitet. Die Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert. In diesem Zeitraum kann die Landeskronstraße im Zweirichtungsverkehr befahren werden Die Straße An der Weißen Mauer wird
als Einbahnstraße in Richtung Rauschwalder Straße ausgewiesen.
Klosterplatz zwischen Obermarkt und Nonnenstraße
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Abwasser
Termin: 07.04. - 30.04.2026
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Demianiplatz, Postplatz und Schützenstraße.
Krölstraße zwischen Lutherplatz und Leipziger Straße
Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme
Termin: 23.03. - 24.04.2026
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung Bahnhofstraße wird über Lutherplatz, Landeskronstraße und Leipziger Straße umgeleitet.
Hotherstraße zwischen Neißstraße und Nikolaigraben
Maßnahme: Aufgrabung Strom und Fernmeldeleitung
Termin: 18.03. - 29.05.2026
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Johannes-Wüsten-Straße, Joliot-Curie-Straße, Elisabethstraße, Klosterstraße,
Klosterplatz, Obermarkt, Grüner Graben und Hugo-Keller-Straße.
Obermarkt zwischen Steinstraße und Klosterplatz
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 16.03. - 10.04.2026
Auswirkung: halbseitige Sperrung und Ausweisung einer Einbahnstraße
Bemerkungen: Der Verkehr vom Klosterplatz wird über die nördliche Fahrbahn umgeleitet.
Gobbinstraße 15
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser (Havariebeseitigung)
Termin: 12.03. bis 10.04.2026 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung durch Fahrbahnschaden
Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird während der Zeit aufgehoben.
Büchtemannstraße zwischen Biesnitzer Straße und Gutenbergstraße
Maßnahme: Neuverlegung Strom und Trinkwasser
Termin: 02.03. - 10.04.2026
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Biesnitzer Straße, Reichertstraße und Melanchthonstraße.
Walther-Rathenau-Straße Nr. 20 bis Königshainer Straße
Maßnahme: Aufgrabung Gas- und Wasserversorgung
Termin: 04.03. - 29.05.2026
Auswirkung: Vollsperrung
Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)
Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr
Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.
