Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Klosterplatz Nr. 4 - 3

Maßnahme: Aufstellung Hubarbeitsbühne
Termin: 10.02.2026, 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung in Richtung Fischmarkt erfolgt über Klosterstraße und Elisabethstraße.

Bahnhofstraße Nr. 74 in Höhe Parkhaus

Maßnahme: Aufstellung Hubarbeitsbühne
Termin: 09.02.- 20.02.2026
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt ab Kreisverkehr über Jakobstraße und Augustastraße.

Biesnitzer Straße zwischen August-Bebel-Platz und Pestalozzistraße

Maßnahme: Gleisarbeiten
Termin: 09.02.- 20.02.2026
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Johann-Sebastian-Bach-Straße zwischen Promenadenstraße und Südoststraße

Maßnahme: Baumpflegearbeiten
Termin: 09.02.2026
Auswirkung: Vollsperrung  

Schlaurother Weg

Maßnahme: Havariebeseitigung Trinwasser
Termin: 27.01.2026 - 07.02.2026
Auswirkung: Vollsperrung  

Bemerkungen: Eine Umleitung wird über Elsternweg, Grenzweg, Azaleenweg und Ch.-Heuck-Straße ausgewiesen.

Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)

Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).

Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen 

(Baustellen in ganz Sachsen)

zum Sperrinformationssystem

Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren