Wahlen

Wahlhelfer

Wahlhelfer gesucht!

Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist, kein Wahlbewerber und keine Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist.

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer begleiten im Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und helfen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses. Als Wahlhelfer haben Sie ein korrektes und freundliches Auftreten und führen die durch den Wahlvorsteher übertragenen Aufgaben gewissenhaft durch.

Für die Oberbürgermeisterwahl muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutscher i.S. Artikel 116 (1) des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union sein, zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Am Wahlsonntag treffen sich alle Wahlvorstände spätestens um 7:30 Uhr im Wahlbüro. Der Wahlvorsteher teilt die Helfer in zwei Schichten ein – eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Ab 18:00 Uhr treffen sich wieder alle zum Auszählen und Feststellen des Wahlergebnisses.

Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit am Nachmittag mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen ab 18:00 Uhr die Stimmenauszählung und die Feststellung des Briefwahlergebnisses.

Ihr Einsatz wird natürlich honoriert. Abhängig von der Funktion wird ein Erfrischungsgeld für den Wahltag gewährt. In den allgemeinen Wahlbezirken erhält der Wahlvorsteher 40 Euro, sein Stellvertreter 35 Euro und die Beisitzer erhalten 25 Euro.

In den Briefwahlbezirken beträgt das Erfrischungsgeld für den Wahlvorsteher 35 Euro sowie für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes 25 Euro.

Wenn Sie uns unterstützen möchten, teilen Sie uns bitte Ihr Interesse telefonisch unter 03581 671513 oder 03581671507 bzw. per E-Mail an wahlhelfer@goerlitz.de mit.

Gern können Sie uns auch über den Postweg kontaktieren:

Stadtverwaltung Görlitz
Hauptverwaltungsamt
Bereich Wahlen und Statistik
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Bereitschaftserklärung zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer/in