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Zugang zur elektronischen Kommunikation

Die Stadt Görlitz eröffnet gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches E-Government-Gesetz (SächsEGovG) den Zugang zur elektronischen Kommunikation. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zudem unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 SächsEGovG möglich.

1.  Einfache elektronisch Kommunikation (E-Mail)

a)  Unverschlüsselte E-Mails

Die Übermittlung per E-Mail ist möglich. Technisch bedingt erfolgt diese unverschlüsselt. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übersendung personenbezogener oder vertraulicher Inhalte.

Die Stadt Görlitz nimmt keine sogenannten E-Mail Einschreiben entgegen.

b)  Verschlüsselte und signierte E-Mails (S/MIME):

Es besteht die Möglichkeit, E-Mails verschlüsselt und signiert zu übermitteln. Hierfür ist das von der Stadt Görlitz bereitgestellte öffentliche S/MIME-Zertifikat zu verwenden:

S/MIME-Zertifikat (öffentlicher Schlüssel) (*.zip, 1,72 KB)  

2.  Sichere Verfahren

a)  besondere elektronische Behördenpostfach „beBPO“

Die Stadt Görlitz verfügt über folgende beBPo‘s nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 b VwVfG. Nachrichten können nur von Kommunikationspartnern versandt werden, die im SAFE-Verzeichnis registriert sind.

Folgende Postfächer sind erreichbar:

  • Große Kreisstadt Görlitz
  • Große Kreisstadt Görlitz, Justiziariat
  • Große Kreisstadt Görlitz, Bereich Vollstreckung
  • Große Kreisstadt Görlitz, Sachgebiet Bußgeld / Vollzugsdienst
  • Große Kreisstadt Görlitz, Sachgebiet Bauordnung
  • Große Kreisstadt Görlitz, Amt für Bau- und Liegenschaften

b)  Amt 24

Amt24 ist kein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) i. S. d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 c VwVfG. Es handelt sich vielmehr um ein Online-Portal, über das bestimmte Verwaltungsleistungen elektronisch abgewickelt werden können. Dort ist z. B. die Einlegung eines Widerspruchs möglich, sofern Sie ein Nutzerkonto (BundID oder „Mein Unternehmenskonto“) haben und sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden und identifizieren.

Zum Amt 24

 

3.  Rechtsbehelfe

Rechtsbehelfe (z. B. Widersprüche oder Einsprüche) können wie folgt in elektronischer Form erhoben werden:

  • über ein sicheres Online-Verfahren in Amt24 (mit eID-Authentifizierung), oder
  • über das beBPo, sofern Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Behörde dort registriert sind, oder
  • durch signierte und verschlüsselte E-Mail (S/MIME).

4.   Unterstützte Dateiformate

Die Stadt Görlitz kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Microsoft-Office-Format (*.docx; *.xlsx; *.pptx)
  • Joint Photographic Experts Group (*.jpeg; *.jpg)
  • Tagged Image File Format (*.tiff)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Portable Network Graphics (*.png)

In den Dateianhängen dürfen weder ausführbarer Code noch automatisierte Abläufe/Programmierungen (Makros etc.) verwendet werden.

Sollte Ihr Dateianhang eine dieser Eigenschaften besitzen, so wird die E-Mail abgewiesen.

5.  Maximale Datenmenge

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf 10 Megabyte (MB) beschränkt.

Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Görlitz nur als unverschlüsselte und nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.