Stadtplanung & Entwicklung

Einzelhandelskonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Der Stadtrat hat am 29.04.2021 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Görlitz beschlossen.

Das Konzept kann hier eingesehen werden.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein wichtiges Instrument der planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels ab ca. 800 m² Verkaufsfläche. Es ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und stellt eine informelle Planungsgrundlage dar ohne direkte rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Das Konzept dokumentiert die kommunalen Planungsabsichten und ist beispielsweise bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Es soll die optimale Entwicklung des Handels befördern, hat dabei jedoch nicht die Funktion eines Stadtmarketingkonzeptes.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. 2017 begann daher der Prozess der Fortschreibung des Konzeptes von 2012 mit einer Erhebung des Einzelhandelsbesatzes im gesamten Stadtgebiet. Weiterhin erfolgten die Erhebung von Rahmenbedingungen sowie die Erfassung und Bewertung aktuell bekannter Entwicklungsvorhaben im Einzelhandel.

Wesentliche Inhalte der Fortschreibung des Konzeptes sind:

  • die Veränderung der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche Innenstadt, Rauschwalde und Weinhübel
  • die Aufnahme eines funktionalen Ergänzungsbereiches Tourismus und Kultur (Teile der Historischen Altstadt)
  • die Aktualisierung des Nahversorgungsnetzes, u.a. Ergänzung um den Standort Christoph-Lüders-Straße (ehemaliger Waggonbau, Werk 1) die Aktualisierung der Sortimentslisten für zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente

Im Rahmen der Aufstellung des Konzeptes erfolgten verschiedene Beteiligungen. Dabei wurden Behörden und Träger öffentlicher Belange um ihre Meinung gebeten. Die Öffentlichkeit konnte vom 12.05. – 30.06.2020 zum Konzept Stellung beziehen. Der Stadtrat hat die eingegangenen Stellungnahmen bewertet und im Rahmen des Beschlusses zur Fortschreibung des Konzeptes über die Berücksichtigung von Hinweisen entschieden.

Auszug aus dem Konzept: Übersicht Zentren- und Standortstruktur im Stadtgebiet Görlitz

Ihre Anfragen können Sie richten:

Postadresse:
Stadtverwaltung Görlitz,
Amt für Stadtentwicklung,
SG Städtebau,
Untermarkt 6-8,
02826 Görlitz

Emailadresse: staedtebau@goerlitz.de

Telefon:
Für Rückfragen können sie sich über die Telefonnummer 03581 672103 an Frau Liß, SGL Städtebau, wenden oder einen Termin über das Sekretariat Tel. 03581 672145 vereinbaren.

Auszug aus dem Konzept: Hauptzentrum - Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt

Einzelhandel- und Zentrenkonzept

Auszug aus dem Konzept: Hauptzentrum - Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt

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