vom 02.08.2018
Aufgrund der aktuellen und auch absehbar unveränderten Witterungslage besteht derzeit allerhöchste Brandgefahr. Deshalb gilt ab sofort für die Dauer eines Monats auf Grundlage einer speziellen Polizeiverordnung ein Verbot für jegliche Art von offenen Feuern, so lange für den Bereich Görlitz die Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher besteht.
Die aktuell geltende amtliche Gefahrenstufe wird unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.mais.de/php/sachsenforst.php?n=3 .
Bereits erteilte Genehmigungen für Lagerfeuer verlieren so lange ihre Gültigkeit.
Die Polizeiverordnung wird mit Sonderamtsblatt öffentlich bekannt gemacht und ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.goerlitz.de/Amtsblatt.html
Die Stadt Görlitz fordert die Bevölkerung - auch im eigenen Interesse - dringend auf, sich an das Verbot zu halten.