vom 28.11.2017
Bis Ende dieser Woche erfolgen Anpassungen der Parkbeschilderung auf der Elisabethstraße, der Klosterstraße und teilweise am Marienplatz.
Fortan gilt dort für alle Stellplätze die einheitliche Regelung „Gebührenpflichtiges Parken/Bewohner mit entsprechendem Parkausweis frei“.
Die Maßnahme ist Teil der neuen innerstädtischen Parkraumkonzeption, welche in den zurückliegenden Monaten erarbeitet wurde und nun schrittweise umgesetzt wird.
Durch den Wegfall der Unterscheidung zwischen reinen Bewohner- und reinen „Fremd-“Parkerstellflächen wird eine Optimierung der Stellplatzauslastung gerade in den Vormittags- und späten Nachmittagsstunden angestrebt.