Sie finden auf dieser Seite aktuell recherchierte Informationen zu Hilfsmaßnahmen von Stadt, Land und Bund, u.a. zu steuerlichen Erleichterungen und Liquiditätshilfen. Außerdem integriert sind weiterführende Infolinks bzw. Hotlines zu Verbänden einzelner Branchen.
Wirtschaftsförderung Stadt Görlitz:
Das Team der Wirtschaftsförderung der Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH steht Ihnen auch in diesen Ausnahmezeiten als Partner zur Seite! Wir beraten Sie derzeit gerne telefonisch oder per Mail.
Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter wirtschaft@europastadt-goerlitz.de.
Unsere Ansprechpartner samt Kontaktdaten finden Sie auf www.goerlitz.de/Wirtschaft_Ansprechpartner.html.
Allgemeine Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf www.goerlitz.de/corona.html
Stand: 4. April 2022
Am 3. April 2022 ist die neue sächsische Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 30. April 2022.
Die aktuelle Verordnung finden Sie hier: Coronavirus Sachsen - Amtliche Bekanntmachungen
Die aktuell geltenden Regelungen für den Landkreis Görlitz können hier eingesehen werden.
Weitere Informationen zu den geltenden Regeln und Einschränkungen des Bundes erhalten Sie hier: www.bundesregierung.de
Die neuen Regeln im Arbeitsschutz gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai diesen Jahres in Kraft.
Sie sehen vor, dass Arbeitgeber vom 20. März an selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen.
Dazu gehören insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, Handhygiene, Hust- und Niesetikette, das Tragen medizinischer Masken, wenn sich mehrere Personen in Innenräumen aufhalten und Mindestabstand unterschreiten, sowie regelmäßiges Lüften.
Die Verordnung finden Sie hier: Arbeitsschutz Sachsen Bundesanzeiger
Antworten auf die häufigsten Fragen zum betrieblichen Infektionsschutz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Betrieblicher Infektionsschutz
Handlungsempfehlungen gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz auf Ihrer Website: BAuA
Für Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund ihrer Struktur im Programm Neustarthilfe des Bundes nicht antragsberechtigt sind und nur geringe Überbrückungshilfen III plus und IV des Bundes erhalten, gewährt der Freistaat Sachsen einen ergänzenden Zuschuss, um die pandemiebedingten Einschränkungen abzumildern und damit einen wirtschaftlichen Neustart zu erleichtern.
Der ergänzende Zuschuss wird als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung zu den Überbrückungshilfen III plus und IV des Bundes im jeweiligen Leistungszeitraum für die Monate November 2021 bis Januar 2022 gewährt. Die Höhe beträgt maximal 1.500 EUR pro Monat des Leistungszeitraums und reduziert sich um die bewilligte Leistung im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundes zur Erstattung der förderfähigen Fixkosten für den betreffenden Monat.
Anträge auf die Gewährung des ergänzenden Zuschusses zur Überbrückungshilfe des Bundes können von den Antragstellenden selbst im Förderportal der SAB eingereicht werden und müssen nicht durch von den Antragstellenden beauftragten "prüfenden Dritten" (Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigte/n Buchprüfer/in, Steuerbevollmächtigte/n oder Rechtsanwalt/-anwältin) erfolgen. Der Antragstellende kann sich jedoch durch einen prüfenden Dritten vertreten lassen.
Zum SAB Förderportal: Corona-Zuschuss Sachsen Plus
Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können seit dem 23. Februar 2022 wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« beantragen.
Anträge können bis zum 21. November 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.
Mehr Informationen zur Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« gibt es im Internet unter www.kulturhilfen.sachsen.de.
Die Antragstellung ist ab dem 23. Februar 2022 auf der Internetseite der SAB möglich: Soforthilfe-Zuschuss
Alle Informationen zu den staatlichen Überbrückungshilfen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Überbrückungshilfen
Überbrückungshilfe IV bis Juni 2022 verlängert
Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.
Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum 1.01.2022 - 31.03.2022
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt.
Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum 1.07.2021 - 31.12.2021
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent.
Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Verlängerte Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus bis 31.03.2022.
Die Neustarthilfe unterstütz Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 ausgezahlt.
Den Antrag können Direktantragstellende ab dem 14.01.2022 stellen. Folgend wird es auch die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte geben.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Neustarthilfe 2022
Alle Informationen zur Neustarthilfe Plus finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021.
Mit Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 24.11.2021 wird die Neustarthilfe Plus für die Monate Januar bis März 2022 fortgeführt.
Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 wurde bis 31.03.2022 verlängert.
Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen.
Die Hilfen werden nur für pandemiebedingte besondere Härten gewährt, die zwischen dem 01. Juni 2020 und dem 31. März 2022 entstanden sind.
Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch die "Prüfenden Dritten" (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.). Die Antragsfrist endet am 30. April 2022.
Alle Informationen zu Härtefallhilfen erhalten Sie hier: www.haertefallhilfen.de
Härtefallhilfen beantragen können Sie als sächsisches Unternehmen hier: SAB Sachsen
Bei drohenden Arbeitsausfällen in Folge der Corona-Pandemie können Sie für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen, um wertvolle Arbeitsplätze zu erhalten
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 1. Februar 2022 angekündigt, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni diesen Jahres zu verlängern. Die erleichterten Bedingungen wären sonst am 31. März ausgelaufen.
Verlängert wird auch die mögliche Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat.
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit: Coronavirus - Informationen für Unternehmen und Kurzarbeitergeld - aktuelle Informationen
Dirket zu den FAQ: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/unternehmen/kurzarbeit
KREATIVES SACHSEN hat eine Übersicht aller Hilfsprogramme für Kultur- und Kreativschaffende zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
Während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Eigenkapital und Liquidität eingebüßt. Um betroffene Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, hat der Freistaat Sachsen den Stabilisierungsfonds gestartet.
Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand.
Bis zum 35. Mai 2022 können Anträge auf Finanzierungen aus dem Stabilisierungsfonds bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.sbg.sachsen.de/stabilisierungsfonds.html
Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können beim Finanzamt Steuererleichterungen beantragen. Möglich sind dabei zinslose Steuerstundungen, Anpassungen von Vorauszahlungen oder Vollstreckungsaufschübe. Mit diesen Maßnahmen sollen die betroffenen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden.
Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de
Industrie und Handel
Informationen der IHK mit Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten: Corona Informationsseiten der IHK Dresden
IHK-Corona-Hotline zu allgemeinen Fragen und Unterstützungsleistungen
Telefon: 0351 2802-800
service@dresden.ihk.de
IHK-Corona-Hotline zu Bildungs- und Prüfungsthemen
Telefon: 0351 2802-333
service@dresden.ihk.de
Handwerk
Für Fragen und Hinweise zum Umgang mit der Pandemie: Informationen zur Corona-Lage der HWK Dresden
Fragen zur Ausbildung
0351 4640-971, 0351 4640-968
Informationen zu finanziellen Hilfen
0351 4640-934, 0351 4640-935
Geschäftsöffnung und Kontaktbeschränkung
0351 4640-459, 0351 4640-934
Aktuelle Situationen für Grenzübertritte
0351 4640-943
Tourismuswirtschaft/Gastronomie
Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes: https://tourismus-wegweiser.de/
Landestourismusverband Sachsen: https://www.ltv-sachsen.de/de/Themen/Corona/Kompass_1824.html
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Sachsen: https://www.dehoga-sachsen.de/corona-krise/news-ticker/
Kultur- und Kreativwirtschaft
Informationen zur aktuellen Lage und idividuelle Beratung: https://www.kreatives-sachsen.de/corona/
Hinweis: Bei den externen Links verlassen Sie das Internetangebot der Stadt Görlitz und verbinden sich mit einem externen Auftragsdatenverarbeiter. (Dieser Service ist kostenfrei)
Eine Übersicht zu Testzentren im Landkreis Görlitz finden Sie hier: Schnelltestzentren
Testcenter Neisse Park
Parkplatz Neisse Park
Nieskyer Str. 100, 02828 Görlitz
Montag - Sonntag 06:00 - 20:00 Uhr
www.testcenter-goerlitz.de
Testcenter Bahnhofstrasse
Parkplatz Penny Markt
Bahnhofstr. 79, 02826 Görlitz
Öffnungszeit: Montag - Sonntag 06:00 - 20:00 Uhr
www.testcenter-goerlitz.de
Testcenter Berliner Strasse
Ecke Hospitalstrasse
Hospitalstr. 9, 02826 Görlitz
Montag - Sonntag 07:00 - 20:00 Uhr
www.testcenter-goerlitz.de
Testcenter Elisabethplatz
Elisabethstrasse, 02826 Görlitz
Montag - Sonntag 08:00 - 18:00 Uhr
www.testcenter-goerlitz.de
Testcenter Tierpark
Im Restaurant-Gebäude
Zittauer Str. 43, 02826 Görlitz
Montag - Sonntag 08:00 - 18:00 Uhr
www.testcenter-goerlitz.de