Bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereichte Projekte können im laufenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Danach eingereichte Projekte finden in der Regel erstmal keine Berücksichtigung, werden jedoch spätestens im Folgejahr berücksichtigt. Eine Prüfung auf Machbarkeit durch die Verwaltung erfolgt möglichst zeitnah.