Sondernutzungserlaubnis beantragen
Beschreibung: Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz
(Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für:
- Werbeaufsteller
- Warenauslagen
- ambulanter Handel
- für Veranstaltungswerbung
- Containeraufstellung
- Lagerung von Baumaterialien
- Aufstellung von Tischen und Stühlen (Freiluftgastronomie)
- Aufstellung von Infoständen
- Gerüstaufstellung
- Werbeplakatierung
- Überbauungen
- Verkaufsstände
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
erforderliche Dokumente:
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.
Merkblatt zur Außenbestuhlung/Freisitze
Ansprechpartner: Zimmer 251