zurück zur Übersicht

Gewerbe anmelden

Gewerbe anmelden

Beschreibung:

Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung muss wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufnehmen will, dies der zuständigen Stelle anzeigen. Als Gewerbe zählt jede Tätigkeit, die nicht als sozial unwert gilt, sowie auf das Erzielen von Gewinnen ausgerichtet und auf Dauer angelegt ist. Weiteres Kriterium: Die Tätigkeit wird in eigenem Namen ausgeübt und erfolgt auf eigene Rechnung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Nicht als Gewerbe gelten insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (Bsp. Hellsehen), freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) und weitere Tätigkeiten, welche ein Hochschulstudium oder ein Fachhochschulstudium voraussetzen. Nicht als Gewerbe zu verstehen ist auch die Urproduktion (Bsp. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens. Zweck der Gewerbeanmeldung ist es, dass die zuständige Behörde ihren regulierenden und kontrollierenden Aufgaben nachkommen kann. Auch für statistische Erhebungen ist die Registrierung wichtig. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig, andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für diese gelten besondere Bedingungen.

Rechtsgrundlage Verfahren:

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht

Rechtsgrundlage Kosten:

  • 10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ); lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2

Rechtsgrundlage Zuständigkeit:

  • Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung (SächsGewODVO)

Fristen:

  • 3 Tage
  • § 15 Abs. 1 GewO

Kosten:

  • Kosten, maximal (in EUR): 112,00
  • Kosten, typisch (in EUR): 90,00
  • Kosten, minimal (in EUR): 22,00

Kostenbeschreibung:

  • 90 EUR für natürliche Personen
  • 100 EUR für juristische Personen und Personengesellschaften

Erforderliche Dokumente:

  • Antrag auf Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
  • Ausweisdokument
  • Handelsregisterauszug, wenn
    • Rechtssubjekt = Juristische Person
    • Eintragung im Handelsregister = Gesellschaft im Handelsregister eingetragen
  • Übersetzung des Handelsregisterauszug, wenn Sprache des Dokuments = Fremdsprache
  • Handwerkskarte, wenn Art der Gewerbeausübung = Handwerk
  • Gesellschaftsvertrag, wenn
    • Juristische Person in Gründung = Juristische Person befindet sich in Gründung
  • Aufenthaltstitel, wenn Staatsangehörigkeit = Nicht-EU-Ausländer

Erzeugte Dokumente:

  • Anmeldebescheinigung nach § 14 GewO
  • Gebührenbescheid
  • Anschreiben

Formular -  Gewerbe anzeigen

Formular - Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes 

Gewerbe online anmelden:  https://www.geve-online.de/goerlitz 

Zuständigkeit:

Gewerbeangelegenheiten