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Mahnung, was nun?

Mahnung, was nun?

Sollten Sie es versäumt haben eine Forderung der Stadt Görlitz zu begleichen, werden Sie durch automatisiert erstellte Mahnung an die Zahlung der offenen Forderung erinnert.

Wer beantwortet Fragen zum Sachverhalt?

Bei Fragen zum Sachverhalt, zu Widersprüchen oder zur Leistungshöhe von Bescheiden, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fachamt. 

Sie haben bereits gezahlt?
 
Sie haben die Überweisung vor wenigen Tagen veranlasst?
Auf der Vorderseite Ihrer Mahnung finden Sie das Datum, bis zu welchem Tag unsere Bankauszüge verbucht sind und somit, ob Ihr Geldeingang bereits erfasst wurde.
Haben Sie das entsprechende Aktenzeichen bei der Überweisung angegeben?
Nur dann können wir Ihre Überweisung eindeutig zuordnen. Bitte informieren Sie uns über fehlende Angaben.
 
Warum Mahngebühr und Säumniszuschlag?
 
Die Höhe der Mahngebühr und des Säumniszuschlages ist gesetzlich festgelegt. Nicht gezahlte Nebenforderungen werden festgesetzt und beigetrieben.

Wichtig: Vergessen Sie die Zahlung der Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht!
 
Sie wollen nicht mehr gemahnt werden?
 
Für wiederkehrende Forderungen z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Elternbeiträge können Sie der Stadtkasse eine Lastschrifteinzugsermächtigung schriftlich erteilen und Ihrer Zahlungspflicht bequem nachkommen. Dies können Sie formlos (E-Mail ausgeschlossen) oder Sie nutzen unser Formular (am Ende dieser Seite unter Formularservice zu finden). Schicken Sie es ausgefüllt an uns. Den Zahlungsverkehr erledigen wir dann für Sie.
 
Finanzielle Schwierigkeiten?
 
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese offene Forderung zu begleichen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir werden gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Es erfolgt nur eine Mahnung. Wird auf Grund der Mahnung nicht gezahlt, wird die Forderung, an die Vollstreckung übergeben und beigetrieben.
Vermeiden Sie Vollstreckungsmaßnahmen!
 

Zuständigkeit:

Stadtkasse