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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für Grundstücksveräußerung und teilweise für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie erhalten diese, wenn keine offenen Forderungen bestehen.

Die Bescheinigung können Sie schriftlich oder per Telefax beantragen. Das entsprechende Formular  entnehmen Sie bitte am Ende der Seite  unter „Formularservice“.


Benötigt werden:

  • Mitteilung für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Urkundenrolle Nummer des Notarvertrages bei Grundstücksveräußerungen
  • Ausweiskopie - bei Firmen vom Geschäftsführer (sofern die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht an die eigene Adresse bzw. Firmenadresse gesendet werden soll). Dies ist zur Wahrung des Steuergeheimnisses notwendig.
  • Schriftliche Vollmacht wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten

Bearbeitungsgebühren:

  • Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

Zuständigkeit:

Stadtkasse

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