zurück zur Übersicht

Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Beschreibung: Erteilung von Erlaubnissen bei übermäßiger Straßenbenutzung z. B. bei:

  • Fest-/Traditionsumzügen
  • Radveranstaltungen
  • Motorsportlichen Veranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Lampionumzügen
  • Straßenfesten
  • Info-Veranstaltungen
  • Kulturveranstaltungen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis.

Unterlagen:

  • Antragsformular, in der Regel 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Nachweis über den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung
  • Beifügung von Plänen und Wegstreckendarstellungen

Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-1882 vereinbart werden.) 

Ansprechpartner/in: Zimmer 253

Datenschutzerklärung

 Bitte beachten Sie folgende Dokumente:

Zuständigkeit:

Straßenverkehr (SG)

Impressum Datenschutz Button - Nach oben scrollen Button - Nach oben scrollen