Widerspruch zur Weitergabe von Daten aus dem Meldewesen
Sie können der Weitergabe ihrer Daten für folgende Datenübermittlungen widersprechen:
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- bei Alters- und Ehejubilaren
- an Adressbuchverlage
Die Widersprüche können persönlich oder schriftlich mit einem formlosen Antrag oder dem unten abrufbaren Formular eingereicht werden, sie bleiben bis zu einem schriftlichen Widerruf gültig.
Die Unterschrift ist von jedem Antragsteller erforderlich.
Was muss ich mitbringen?
- Bei persönlicher Vorsprache ist der Personalausweis oder Pass vorzulegen
Bearbeitungsgebühren:
- es wird keine Gebühr erhoben
Formulare:
