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Verlust eines Dokumentes / Wiederauffinden eines Dokumentes

Verlust eines Dokumentes / Wiederauffinden eines Dokumentes

(Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses)

  • Falls Sie ein Ausweisdokument verloren haben ist es notwendig, vor einer erneuten Beantragung eine Verlusterklärung abzugeben.
    Die Nummer Ihres Ausweisdokumentes wird dann der Polizei weitergegeben, um Sie vor Missbrauch zu schützen. Gleichzeitig wird die Online-Ausweisfunktion gesperrt.
    Sperrhotline: 116 116

Pflichten des Ausweis- / Passinhabers

  • Der Inhaber eines oben genannten Dokumentes ist verpflichtet, den Verlust oder das Wiederauffinden des Dokuments unverzüglich der zuständigen Ausweisbehörde anzuzeigen.
  • Bei Diebstahl oder Verdacht einer kriminellen Handlung sollte umgehend die Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erfolgen
  • Da jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein gültiges Dokument besitzen muss, sind Sie verpflichtet ein neues Dokument zu beantragen, wenn Sie nicht im Besitz eines weiteren gültigen Dokumentes sind.

Was muss ich mitbringen?

  • Für die Verlusterklärung brauchen Sie lediglich ein Formular auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Erfolgte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle muss dieses Schreiben der Meldebehörde vorgelegt werden.

Bearbeitungsgebühren:

  • Die Anzeige über den Verlust eines Dokumentes ist gebührenfrei.
  • Wünschen Sie eine Bestätigung der Verlustmeldung, wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 € fällig.

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)

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