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Reisepass

Reisepass

Beantragung
  • Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (am Hauptwohnsitz) zu stellen.
  • Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen mit dem Kind zu stellen.
Was muss ich mitbringen?
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein. Sollte es sich um ausländische Urkunden handeln, sind ebenfalls Übersetzungen mitzubringen.
    So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor Eintragung im Dokument sofort geklärt werden.
  • 1 aktuelles Lichtbild (3,5 x 4,5 cm ), Frontalfoto siehe Fotomustertafel
Gültigkeit:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • Der Reisepass darf nicht verlängert werden.
  • Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Abholung des neuen Reisepasses

  • Sie können hier den Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses prüfen. Bei Anzeige des Status „ Ihr Reisepass ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.“ können Sie Ihr Dokument abholen.
  • Sie können aber auch nach 4 bis 6 Wochen  unter  03581/672747 nachfragen, ob der Reisepass bereits von der Bundesdruckerei an unsere Behörde geschickt wurde und dort zur Abholung bereit liegt.
  • alten Reisepass oder Kinderreisepass mitbringen
  • Abholung muss persönlich erfolgen oder durch bevollmächtigte Person
  • bei Antragstellern unter 18 J. muss ein Erziehungsberechtigter das Dokument abholen
Bearbeitungsdauer:
  • ca. 4 - 6 Wochen (die Dokumente werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt)
  • Expresspass: 8 Werktage
Bearbeitungsgebühren:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro 
  • bei Expressverfahren zusätzlich: 32,00 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich: 22,00 Euro

Vollmacht Kind

Vollmacht Abholung Reisepass

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)

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