Anspruch auf einen vorläufigen Ausweis haben Sie, wenn Ihr Bundespersonalausweis abgelaufen oder verloren gegangen ist und Sie nicht in Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Macht ein Antragsteller glaubhaft, dass er sofort ein Dokument benötigt, ist ihm ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Die Beantragung erfolgt an Ihrer Hauptwohnung.
Während der 3-monatigen Gültigkeit des vorübergehenden Dokumentes sind Sie verpflichtet, einen endgültigen Bundespersonalausweis zu beantragen.
Beantragung
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (am Hauptwohnsitz) zu stellen.
Was muss ich mitbringen?
Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde im Original)
ggf. der ungültige Personalausweis
1 aktuelles Lichtbild 3,5 cm x 4,5 cm, Frontalfoto siehe Fotomustertafel