Personalausweis: vorläufig
Personalausweis: vorläufig
- Anspruch auf einen vorläufigen Ausweis haben Sie, wenn Ihr Bundespersonalausweis abgelaufen oder verloren gegangen ist und Sie nicht in Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
- Macht ein Antragsteller glaubhaft, dass er sofort ein Dokument benötigt, ist ihm ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Die Beantragung erfolgt an Ihrer Hauptwohnung.
- Während der 3-monatigen Gültigkeit des vorübergehenden Dokumentes sind Sie verpflichtet, einen regulären Personalausweis zu beantragen.
Beantragung
- Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (am Hauptwohnsitz) zu stellen.
Was muss ich mitbringen?
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde im Original)
- ggf. der ungültige Personalausweis
- 1 aktuelles Lichtbild 3,5 cm x 4,5 cm, Frontalfoto siehe Fotomustertafel
Gültigkeit:
- 3 Monate ab Ausstellungsdatum
- die Ausstellung erfolgt sofort
Bearbeitungsgebühren: