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Personalausweis

Personalausweis

  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen. Das Datum, bis zu dem Ihr Ausweis gültig ist, finden Sie auf seiner Vorderseite.
  • Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Auf Wunsch können die Sorgeberechtigten für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen. Die Erziehungsberechtigten, in deren Haushalt das Kind gemeldet ist, müssen der Ausstellung des Personalausweises zustimmen. Erziehungsberechtigte sowie das Kind müssen bei der Beantragung zugegen sein.
  • Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ oder unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis

QR Code

Was muss ich mitbringen?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein. Sollte es sich um ausländische Urkunden handeln, sind ebenfalls Übersetzungen mitzubringen.
    So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor Eintragung im Dokument sofort geklärt werden.
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) siehe Fotomustertafel
  • Alle Personen, für die ein Dokument ausgestellt werden soll, müssen bei Antragstellung persönlich zugegen sein.
Gültigkeit:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • Der Personalausweis darf nicht verlängert werden.
  • Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Abholung der fertigen Dokumente
  • Sie können hier den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises prüfen. Bei Anzeige des Status „ Ihr Personalausweis ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.“ können Sie Ihr Dokument abholen.
  • Sie können aber auch einige Tage nach Erhalt des PIN Briefes unter  03581/672737 nachfragen, ob der Personalausweis bereits von der Bundesdruckerei an unsere Behörde geschickt wurde und dort zur Abholung bereit liegt.
  • Den alten Personalausweis mitbringen.
  • Die Abholung muss persönlich erfolgen oder durch eine Person mit Vollmacht.
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter das Dokument abholen
Bearbeitungsdauer:
  • ca. 3 - 4 Wochen (die Dokumente werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt)
Bearbeitungsgebühren:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
    ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00  Euro

Vollmacht Kind

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)