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Gewerbezentralregister Auszug

Gewerbezentralregister Auszug

Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Die Beantragung erfolgt bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung und wird vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister in 53094 Bonn bearbeitet.
  • Das Führungszeugnis wird auf dem Postweg zugestellt.
  • Die Antragstellung erfolgt nur persönlich, nicht durch bevollmächtigte Personen.
  • Das Mindestalter zur Beantragung beträgt 14 Jahre.
  • Die Angabe des Geburtsnamens der Mutter sowie der Verwendungszweck ist bei der Beantragung erforderlich.
  • Bei der Beantragung muss die vollständige Anschrift der Behörde, an die der Auszug gesendet werden soll, angegeben werden.
Arten:
 
Auskunft an den Betroffenen "1"
  • Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen in den Hausbriefkasten vom Bundeszentralregister innerhalb von ca. 4 Wochen zugesandt.
Auskunft an eine Behörde "9"
  • Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde innerhalb von ca. 4 Wochen gesandt.
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweises oder Reisepasses
Bearbeitungsdauer:
  • ca. 4 Wochen
Bearbeitungsgebühren:
  • 13,00 Euro

Formular: Gewerbezentralregister 

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)

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