Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen für Veranstaltungswerbung erteilen
Beschreibung: Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Sondernutzungen sind lt. § 18 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz erlaubnispflichtig
Als genehmigungspflichtige Sondernutzungen gelten unter anderem:
• das Aufstellen von Informations-, Aktions- oder Promotionständen,
• das Verteilen von Werbematerialien vom Stand oder Tisch aus,
• das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum zur Ankündigung von Veranstaltungen,
• sowie sämtliche Werbemaßnahmen politischer Parteien, Organisationen oder Wählervereinigungen, sofern diese unter Nutzung von Plakaten, Ständen oder vergleichbaren Aufbauten erfolgen.
Im Bereich der Veranstaltungswerbung ist zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Nutzung zu differenzieren. Nicht gewerbliche Sondernutzungen erfolgen insbesondere durch Organisationen, die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Kirchen, Verbände) und sind in der Regel von den Sondernutzungsgebühren befreit.
Rechtsgrundlage Verfahren:
- Sächsisches Straßengesetz
- Sondernutzungssatzung
Rechtsgrundlage Kosten:
- Verwaltungskostensatzung
- Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
Frist für die Bearbeitung:
- 3 Monate
- aus Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Kosten:
- Kosten, maximal (in EUR): 2.000,00 + 50,00 Verwaltungsgebühren
- Kosten, minimal (in EUR): 5,00 Sondernutzungsgebühren + 25,00 Verwaltungsgebühren
Kostenbeschreibung:
- nach Sondernutzungssatzung
- nach Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
Erforderliche Dokumente:
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
- Entwurf Motiv Werbeplakat
- Straßenliste
- Lageplan bzw. Lageskizze
Erzeugte Dokumente:
- Sondernutzungserlaubnis öffentliche Flächen
- Gebührenbescheid
Ansprechpartner:
- Philipp Hoffmann
- Tel.: +49 3581 67-2132
- E-Mail: sondernutzung@goerlitz.de