Gewerbe ummelden
Beschreibung: Gem. § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 GewO muss wer den Sitz seines Unternehmens verlegt oder einen Wechsel oder Ausdehnung des Gegenstandes des Gewerbes vornimmt das Gewerbe ummelden. Neben diesen anzeigepflichtigen Änderungen gibt es nichtanzeigepflichtige Änderungstatbestände. Dazu gehören z. B. die Änderung von Haupt- in Nebenerwerb, Namensänderungen oder auch Geschäftsführerwechsel. Die Ummeldung hat formularbasiert nach dem Muster der Anlage 2 GewO (Gewerbeummeldung - GewA 2) zu erfolgen.
Rechtsgrundlage Verfahren:
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht
Rechtsgrundlage Kosten:
- 10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ); lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2
Rechtsgrundlage Zuständigkeit:
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung (SächsGewODVO)
Frist Verwaltung:
Kosten:
- Kosten, maximal (in EUR): 112,00
- Kosten, typisch (in EUR): 40,00
- Kosten, minimal (in EUR): 22,00
Kostenbeschreibung:
- 40 EUR natürliche Personen
- 50 EUR juristische Personen und Personengesellschaften
Erforderliche Dokumente:
- Antrag auf Gewerbeummeldung nach § 14 GewO
- Ausweisdokument
- Handelsregisterauszug, wenn
- Rechtssubjekt = Juristische Person
- Eintragung im Handelsregister = Gesellschaft im Handelsregister eingetragen
- Gewerberegisterauszug, wenn
- Klassifizierung des Gewerbes nach GewO = Überwachungsbedürftig
- Klassifizierung des Gewerbes nach GewO = Erlaubnispflichtig
- Handwerkskarte, wenn Art der Gewerbeausübung = Handwerk
- Polizeiliches Führungszeugnis, wenn
- Rechtssubjekt = Natürliche Person
- Klassifizierung des Gewerbes nach GewO = Erlaubnispflichtig
- Klassifizierung des Gewerbes nach GewO = Überwachungsbedürftig
- Übersetzung des Handelsregisterauszug, wenn Sprache des Dokuments = Fremdsprache
Erzeugte Dokumente:
- Ummeldebescheinigung nach § 14 GewO
- Gebührenbescheid
Formular - Gewerbe ummelden