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Familienpass des Freistaates Sachsen

Familienpass des Freistaates Sachsen

  • Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) unentgeltlich zu besuchen.
  • Zuständig für die Beantragung eines Familienpasses ist das Einwohnermeldeamt, bei dem man mit Hauptwohnung gemeldet ist. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung bzw. eine Verlängerung des Familienpasses besteht nicht.

weitere Informationen unter Familienpass - Familien in Sachsen - sachsen.de 

Wer kann beantragen?
  • Eltern, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (mit mind. GdB 50 %)
  • Der Familienpass ist einkommensunabhängig, es erfolgt daher keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Was muss ich mitbringen?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Bescheinigung der Kindergeldkasse über kindergeldberechtigte Kinder
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

Bitte sprechen Sie zur Beantragung persönlich vor.
Bei Familien ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Familienpässe für alle Familienmitglieder beantragt.

Gültigkeit
  • 1 Kalenderjahr
 

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)

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