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Familienpass der Stadt Görlitz

Familienpass der Stadt Görlitz

Das Zusammenleben von Eltern und Kindern verdient eine stärkere Beachtung in der Öffentlichkeit. Mit dem Familienpass will die Stadt Görlitz das Ansehen der Familie in der Öffentlichkeit besonders hervorheben. Die Unterstützung und Förderung der Familien, besonders der mit mehreren Kindern, ist eine unverzichtbare Aufgabe der Stadt. Hier, wo die Familien leben, ist für eine kinderfreundliche Umgebung zu sorgen.
 
Mit der Erweiterung des Leistungsumfanges des Familienpasses des Freistaates auf kommunalem Gebiet trägt die Stadt Görlitz zur finanziellen Entlastung der Familien bei und realisiert kommunale Familienpolitik.

Leistungen mit dem Familienpass

Mehrtägige Klassenfahrten werden mit einem maximalen Betrag von 25 Prozent des Fahrtpreises jedoch nicht mehr als 25 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt einmal jährlich:
 
Zum Antrag auf Klassenfahrtförderung
 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie.
 
Wer kann beantragen?
  • Zwei-Eltern-Familien mit mindestens 3 Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Ein-Eltern-Familien mit mindestens 2 Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Familien mit mindestens 1 Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII beziehen und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind (mind. GbB 50 % )für das Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Der Antrag kann durch einen Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Was muss ich mitbringen?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • aktuelle Bescheinigung der Kindergeldkasse über kindergeldberechtigte Kinder (nicht älter als 3 Monate)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis des Kindes mit mindestens 50%
  • ggf. Nachweis über Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII
 
Gültigkeit:
  • 1 Kalenderjahr
Bearbeitungsgebühren:
  • gebührenfrei

Die Ausgabe des Passes erfolgt über das Einwohnermeldeamt.

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)