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Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Ansprechpartner: Herr Brandt (Tel.: +49 3581 67-2637) Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist grundsätzlich vierfach einzureichen.

Liste Unterlagen als pdf-Datei

Zuständigkeit:

Bauordnung (SG)