Anmeldung: Zuzug aus einer anderen Gemeinde
- Ziehen Sie aus einer andere Gemeinde nach Görlitz, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
- Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis und Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen.
- Geburtsurkunde für alle anzumeldenden Personen, die keine gültigen Dokumente haben.
- Bevollmächtigte (volljährige) Personen und Betreuer müssen den eigenen Personalausweis, den Personalausweis der anzumeldenden Person, das ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Meldeformular, sowie die Bevollmächtigung vorlegen.
- Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (Formular), wenn beide Erziehungsberechtigten sorgeberechtigt sind und das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen.
Oder: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Bescheinigung Jugendamt)
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters oder Eigentumsnachweis, wenn Sie selbst Eigentümer sind.
Formular:
- Formulardownload
- Formulardownload Bitte hinzufügen Einverständniserklärung Sorgeberechtigte