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eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

  • Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Dies gilt beim Besitz von mehreren europäischen Staatsangehörigkeiten.

  • Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern), sowie als Bürger/innen Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) erhalten.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet EU/EWR-Bürger/innen die gleiche Funktion wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Online-Ausweisfunktion aktivieren
Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Sie dürfen nicht gleichzeitig Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

  • Vollendung des 16. Lebensjahres

  • Persönliches Erscheinen

Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen, wenn Sie in Görlitz gemeldet sind.


Was muss ich mitbringen?

  • gültiges Identitätsdokument

ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.: ein Pass oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)


Gebühren

37,00 Euro (keine Befreiung möglich)


Rechtsgrundlagen

eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 8


Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

Weiterführende Informationen über folgenden Link

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)

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