zurück zur Übersicht

Informationen zur Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025:
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid - Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!

Die Stadt Görlitz informiert, dass die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben wird. Sämtliche Grundstücke wurden in diesem Zusammenhang neu bewertet. Ab 10. Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide. Alte Grundsteuerbescheide verlieren ihre Wirksamkeit.

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, überprüfen Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so ist dies auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.

Wenn Sie am SEPA-Basislastschrift teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Schaltfläche „Einzugsermächtigung erteilen“ unter folgenden Link auf der Internetseite der Stadt Görlitz: https://www.goerlitz.de/Formulare.html

Anfragen zur Grundstücksbewertung und zur Höhe des Grundsteuermessbetrages richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt Görlitz, Sonnenstraße 7 in 02826 Görlitz.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt.
Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort. (siehe auch Erklär-Video zur Grundsteuerreform)

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige Grundlage für die Grundsteuer - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Basis des für jeden Steuerpflichtigen entsprechenden neuen Grundsteuermessbescheids erhoben.

Im Zuge dieser Reform werden dabei alle Grundstücke und Gebäude sowie alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - in Sachsen sind das ca. 2,5 Mio. wirtschaftliche Einheiten - von den Finanzämtern neu bewertet.

Belastbare Aussagen, wie sich die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer in jedem Einzelfall ändern wird, sind derzeit nicht möglich. Hierzu müssen erst die Neubewertungen aller Grundstücke abgeschlossen sein. Grundlage dafür sind die Steuererklärungen, die durch jeden Grundstückseigentümer abzugeben sind.

Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen der Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. Das Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungerklärungen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz.