zurück zur Übersicht

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

 

MERKBLATT ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE

Zuständigkeit:

Straßenbau / Stadtgrün (SG)