Beschreibung:
Für die Benutzung öffentlicher Flächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es immer einer Genehmigung. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen für Dreharbeiten erfordert immer eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Sächsischen Straßengesetz. Bei einer Beeinträchtigung des Fahrzeug- und/oder Fußgängerverkehrs (SächsStrG) ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO erforderlich.
Die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO ist entbehrlich, wenn die Dreharbeiten lediglich mit einer Handkamera oder einer Kamera auf einem Stativ durchgeführt werden und keinerlei Behinderungen oder Störungen (z.B. durch Absperrungen, Aufbauten, Aufstellung von Requisiten, Durchgangsverbote, Sondereffekte usw.) verursachen.
Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, die dazu geeignet sind, größere von der Landesregierung definierte Menschenansammlungen zu erzeugen, sind mit Verweis auf anlassbezogene Kabinettsbeschlüsse der Sächsischen Staatsregierung in der jeweiligen gültigen Fassung, derzeit nicht erlaubnisfähig.
Antragstellung bitte mindestens 14 Tage vor Inanspruchnahme.
erforderliche Dokumente:
Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie uns vorab per Fax (+49 3581 67 2134) oder per E-Mail (svb@goerlitz.de) zusenden. Das unterzeichnete Original muss aber auf jeden Fall nachgereicht werden an:
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Weitere Informationen zum Produktionsstandort Görlitz
Informationen zum Einsatz von Drohnen
Wenn eine allgemeine Erlaubnis für den Drohnenflug vorliegt, benötigen Sie noch eine Sondernutzungserlaubnis für den Start-und Landeplatz, wenn sich dieser im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Liegt er dagegen auf Privatgelände, brauchen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Eine Sondernutzungserlaubnis ist dann nicht erforderlich.
Ansprechpartner/in: Zimmer 250
Formularservice: