Gemäß Sächsischem Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz gelten Plakatierungen an Lichtmasten im öffentlichen Verkehrsraum als Sondernutzungen und sind schriftlich zu beantragen.
Plakate dienen als Werbemittel für Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Aktionen. Sie dürfen in der Regel nicht als Wegweiser oder Firmenschild fungieren.
Innerhalb des schützenswerten historischen Stadtkerns dürfen Plakate nicht angebracht werden.
Karte des schützenswerten historischen Stadtkerns
Zur Zeit sind die Ämter der Stadtverwaltung im eingeschränkten Dienstbetrieb. Das Betreten der Dienstgebäude ist nur noch nach vorhergehender Absprache (telefonisch/E-Mail) möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, anzurufen bzw. ihre Anliegen per Post oder per E-Mail an die Ämter zu senden. In dringenden Ausnahmefällen können persönliche Termine vereinbart werden. Mit der Genehmigung übersenden wir Ihnen auch einen Kostenbescheid für die Gebühren, die Sie bitte innerhalb der Zahlungsfrist und unter Angabe des Kassenzeichens per Banküberweisung begleichen.
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden.)
Ansprechpartner: