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SEPA (Single Euro Payments Area)

SEPA (Single Euro Payments Area)

SEPA ist eine Initiative der EU zur Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrsraumes in Europa, d. h. die vielen nationalen Zahlungsverkehrssysteme sind durch ein einheitliches System ersetzt worden.

I. Allgemeines

  • SEPA bedeutet: einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in EURO
  • SEPA ist eine Initiative der EU zur Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrsraumes in Europa, d. h. die diversen nationalen Zahlungsverkehrssysteme wurden durch ein einheitliches System ersetzt.
  • Teilnehmer sind die EU-Mitgliedsländer (auch die Länder ohne EURO), die Schweiz, die EWR Staaten (Norwegen, Liechtenstein und Island) sowie Kleinstaaten (z. B. Monaco).
  • SEPA funktioniert nur in EURO, nicht in anderen Währungen!
  • Die Kontonummer und Bankleitzahl wurden durch die IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (Geschäftskennzeichen) ersetzt

  • Die IBAN setzt sich in den meisten Fällen aus einem zweistelligen Länderkürzel, einer zweistelligen Prüfziffer, der alten achtstelligen Bankleitzahl und aus der alten zehnstelligen Kontonummer zusammen. Sollte die ehemalige Kontonummer weniger stellen haben werden die Stellen zwischen Bankleitzahl und Kontonummer mit entsprechend vielen Nullen aufgefüllt.
  • durch die 2 Prüfziffern wird Falschüberweisungen durch Zahlendreher vorgebeugt, da sich die Prüfziffern aus den folgenden Zahlen (alte Bankleitzahl und Kontonummer) errechnen. Stimmen diese nicht, wird die Überweisung nicht ausgeführt.
  • Dabei ist zu beachten, dass Banken nicht mehr verpflichtet sind, den Überweisungsempfänger mit dem Kontoinhaber abzugleichen!
  • In Deutschland ist die IBAN immer 22 Stellen lang, in anderen Ländern kann die IBAN kürzer oder länger sein.

II. Überweisungen

  • Für alle Überweisungen werden durch die Stadtverwaltung Görlitz ausschließlich IBAN und BIC verwendet.
  • Eine Überweisung muss am Folgetag des Zahlungsauftrags dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein (§§ 675s, 675t BGB),
  • Der Überweisungstext kann maximal 4x35 Zeichen lang sein.

III. Lastschriften – Was ist neu?

  • Lastschriften können grenzüberschreitend in der gesamten SEPA-Zone genutzt werden.
  • Wer Lastschriften einziehen möchte, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer, diese wird von der Bundesbank vergeben. Die Gläubiger-ID der Stadt Görlitz lautet: DE96ZZZ00000003285.
  • Für jedes SEPA-Lastschriftmandat wird von der Stadt Görlitz eine Mandatsreferenz vergeben. Die Mandatsreferenz ist für jedes Mandat einmalig.
  • Der Pflichtige ist mindestens 14 Tage vor dem Lastschrifteinzug über den Lastschrifteinzug zu informieren. In der Regel erfolgt die Vorabankündigung, bereits mit Erlass des Bescheides, sodass eine separate Information vor jeder einzelnen Lastschrift nicht notwendig ist.
  • Eine SEPA-Basis Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach dem Einzug widerrufen werden, liegt kein gültiges Lastschriftmandat vor, kann die Lastschrift innerhalb von 13 Monaten widerrufen werden.

IV: Sonstiges

  • Schecks werden nicht von SEPA umfasst und können im Auslandszahlungsverkehr somit nicht verwendet werden. Diese werden nur nach den bisherigen nationalen Regeln weiter genutzt.
  • Auch Kartenzahlungen werden auf SEPA umgestellt.

Soweit für einzelne Aufgabengebiete nicht spezielle Girokonten geführt werden, steht für Überweisungen an die Stadt Görlitz folgende Bankverbindung zur Verfügung:

Stadt Görlitz

IBAN: DE88 8505 0100 0000 0054 10

BIC: WELADED1GRL

Kontonummer: 5410

Bankleitzahl: 850 501 00

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien