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Straßennutzung

Straßennutzung

Nutzung von Straßen zur Leitungsverlegung, Einbau von Hülsen, Errichtung von baulichen Anlagen etc.

Die Nutzungen der Straßen außerhalb von Sondernutzungen (hierfür ist das SG Straßenverkehr zuständig) bedürfen des Abschlusses von Gestattungsverträgen.
Diese sind beim SG Verwaltung mit entsprechenden Angaben und Lageplan zu beantragen. Für die Nutzungen werden Entgelte entsprechend der VwV Nutzungsrichtlinien erhoben.

Ansprechpartner: Herr Krußig, Tel. +49 3581 67-1814.

 

Zuständigkeit:

Verwaltung (SG)