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Genehmigungsfreistellung (Bebauungsplan)

Genehmigungsfreistellung (Bebauungsplan)

Ansprechpartner: Sekretariat Tel.: 03581 672060

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die keine Sonderbauten sind und gemäß § 62 Abs. 2 SächsBO im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes genehmigungsfrei gestellt sind (§ 62 Abs. 1 und 2 SächsBO).

Zuständigkeit:

Bauordnung (SG)