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Sondernutzungserlaubnis Handel und Gastronomie ändern oder verlängern

Sondernutzungserlaubnis Handel und Gastronomie ändern oder verlängern

Beschreibung: Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (Rechtsgrundlage ist das Sächsische Straßengesetz und die Sondernutzungssatzung). Für den Bereich Gastronomie ist dies üblicherweise der Fall wenn, Bestuhlung auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte aufgestellt werden. Im Bereich des Handels gilt dies analog für eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf eine öffentliche Fläche. Rechtsgrundlage Verfahren:

  • Sächsisches Straßengesetz
  • Sondernutzungssatzung

Rechtsgrundlage Kosten:

  • Verwaltungskostensatzung
  • Sondernutzungssatzung-Gebührenverzeichnis

Frist:

  • 3 Monate
  • aus Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Kosten:

  • Kosten, maximal (in EUR): 900,00
  • Kosten, minimal (in EUR): 28,00

Kostenbeschreibung:

  • nach Gebührensatzung nach Gebührenverzeichnis abhängig von Fläche und Zeitraum

Erforderliche Dokumente:

  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
  • Stellungnahme bzgl. Nutzung öffentlicher Flächen
  • Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze

Erzeugte Dokumente:

  • Sondernutzungserlaubnis öffentliche Flächen
  • Aufforderung zur Stellungnahme bzgl. Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
  • Gebührenbescheid

Ansprechpartner:

  • David Risto
  • Tel.: +49 3581 67-2132 
  • Fax: + 49 3581 67-2134
  • E-Mail: sondernutzung@goerlitz.de

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