Aufgabenbereich und Beitreibung vollstreckbarer Forderungen
Zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen und privat-rechtlichter Forderungen kommt es dann, wenn die Mahnung erfolglos geblieben ist.
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde erhebt die öffentlich-rechtlichen Forderungen im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Sie bedient sich hierzu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie Außendienstmitarbeitern (Vollstreckungsbeamte).
Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen u.a.
Privat-rechtliche Forderungen werden gerichtlich geltend gemacht.
Zur Beitreibung der Forderungen können folgende Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden:
Die Beitreibung von Forderungen anderer Behörden erfolgt durch Amtshilfeersuchen an die Vollstreckungsbehörde der Stadtverwaltung Görlitz. Vorraussetzung dafür ist, dass der Schuldner seinen Wohnsitz in Görlitz hat. Sofern der Schuldner außerhalb der Stadt Görlitz wohnt, werden Forderungen der Stadt Görlitz über Amtshilfeersuchen an die zuständige Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung gesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen Vollstreckungsmaßnahmen weitere Kosten entstehen können, u. a. Vollstreckungsgebühren, sowie weiterberechnete Säumniszuschläge und Zinsen.
Vollstreckungsmaßnahmen können abgewendet werden durch
Benötigte Unterlagen zur Bearbeitung
Aktuelles
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