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Friedhof, Städtischer Friedhof (Eigenbetrieb)

Friedhof, Städtischer Friedhof (Eigenbetrieb)

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Der Eigenbetrieb Städtischer Friedhof ist für die Betreuung der folgenden Friedhöfe zuständig:

Satzungen:

weiterführende Informationen:


 

Gebühren für ausgewählte Leistungen des Städtischen Friedhofes Görlitz

gemäß Friedhofssatzung der Stadt Görlitz und Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Görlitz 

  1. Nutzung der großen Feierhalle im Krematorium mit Verabschiedung am Sarg, Trauerfeier am Sarg, Einäscherung, Urnenbeisetzung auf dem Städtischen Friedhof, zzgl. Grabstelle, Beispiel: Paargrab
  2. Einäscherung, Nutzung der kleinen Feierhalle im Krematorium zur Feier an der Urne und Urnenbeisetzung auf dem Städtischen Friedhof zzgl. Grabstelle, Beispiel: Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
  3. Einäscherung, stille Urnenbeisetzung (ohne Trauerfeier) auf dem Städtischen Friedhof zzgl. Grabstelle, Beispiel: Urnen – Reihengrab
  4. Einäscherung und Urnenübergabe an einen Bestatter zur Beisetzung auf einem anderen Friedhof
  5. Verabschiedung am geschlossenen Sarg, Sargfeier im Krematorium in der großen Feierhalle, Einäscherung, Urnenbeisetzung nach Trauerfeier und Einäscherung am gleichen Tag in einem Urnenwahlgrab für 4 Urnen zzgl. Grabstelle, Beispiel: Wahlgrab für 4 Urnen
  6. Verabschiedung am geöffneten Sarg, Sargfeier im Krematorium in der großen Feierhalle, Sargbeisetzung in einem Erdwahlgrab zzgl. Grabstelle, Beispiel: Wahlgrab für Erdbestattung
  7. Sargfeier im Krematorium in der kleinen Feierhalle, Sargbeisetzung in einem Erdreihengrab mit Begrünung zzgl. Grabstelle, Beispiel: Erdreihengrab mit Begrünung für Erdbestattung

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Mitteilung zur Friedhofsunterhaltungsgebühr

Zur Bezahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr ist es auch möglich, das Bankeinzugsverfahren zu nutzen.Formular Sepa Lastschriftmandat

Wir bitten alle Grabstelleninhaber darauf zu achten, dass der Friedhofsverwaltung die aktuelle Adresse bekannt ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir laut Gebührensatzung zur Friedhofssatzung eine Nachforschungsgebühr bei der Suche von Nutzungsberechtigten erheben können.



Rückblick Einweihung Aufzug Krematorium

Am 13. September 2022 konnte durch den Oberbürgermeister Octavian Ursu und die Leiterin des Städtischen Friedhofes Evelin Mühle der Aufzug am Krematorium eingeweiht werden. Anwesend waren u.a. Vertreter der beauftragten Firmen, das Planungsbüro eichler & heinrich aus Görlitz, Bestatter und Redner. Besonders begrüßt werden konnten Herr Thomas Naumann aus der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. und Frau Elvira Mirle als Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung (Landkreis Görlitz).
Nach fast genau einem Jahr Bauzeit kann nun der Aufzug für jede Trauerfeier in der großen Trauerhalle durch Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen genutzt werden. Architektonisch wunderbar geplant, betont die monumentale Freitreppe mit ihren 23 Stufen den schweren Weg zur Trauerfeier in dem 1913 errichteten Krematorium. Aber für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, war dieser Weg bisher unüberwindbar. Manchmal wurden in der Vergangenheit Rollstühle mit ihrem Benutzer in die Feierhalle getragen – eine liebevolle Geste – aber nicht zeitgemäß. Und oft genug sind Menschen zu Hause geblieben …
Was in einem Jahr vollbracht war, hat lange Geschichte. Bereits 2015 gab es Varianten-Untersuchungen zum bestmöglichen barrierefreien Zugang unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Forderungen. Der 2017 gefundene Kompromiss war ein direkter Anbau am Altbau, der die Kubatur, die Profile und die Gestaltung des Altbaus aufnehmen sollte. Doch wegen unverhältnismäßig hoher Kosten zur Realisierung der gestalterischen Anforderungen musste die Ausschreibung aufgehoben werden. Was wir heute sehen, ist ein moderner Aufzug mit Abstand zum Altbau und leichter in der Gestaltung als der vorherige Anbau am Haus.
Die Baumaßnahme kostete 210 T€ nach Kostenplanung von 205 T€. Die Sächsische Aufbaubank förderte den Aufzug aus dem Programm Investition Teilhabe mit 80 T€, die Stadt Görlitz mit 10 T€. Der Eigenbetrieb finanziert 100 T€ aus Kredit, den Rest aus bestehender Liquidität.
Bereits zwei Tage nach der Inbetriebnahme wurde der erste Rollstuhlfahrer sicher in die große Feierhalle gebracht … und seitdem bei fast jeder Feier dort genutzt. Was für eine Erleichterung! Sagen Sie es weiter: hier gibt es jetzt einen Aufzug und niemand muss mehr zu Hause bleiben, weil er nicht weiß, wie er die große Treppe überwinden soll.

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Zuständig für:

Grabmalgenehmigung

Grabmalgenehmigung - Nachschrift

Anschrift

Anschrift Verwaltung
Schanze 11b
02826 Görlitz

Anschrift Krematorium
Luthersteig 1
02826 Görlitz

Ansprechpartner

Leiter/-in: Dr. Cornelia Wenzel

Email: Dr. Cornelia Wenzel

Telefon: +49 3581 401012

Fax: +49 3581 6490099

Öffnungszeiten

Montag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr

andere Zeiten nach Vereinbarung

Übergeordnet:

Dezernat I, OB Octavian Ursu

Untergeordnet:

Krematorium

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