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Friedhof, Städtischer Friedhof (Eigenbetrieb)

Friedhof, Städtischer Friedhof (Eigenbetrieb)

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Der Eigenbetrieb Städtischer Friedhof ist für die Betreuung der folgenden Friedhöfe zuständig:

Öffnungszeiten:

Der Städtische Friedhof ist für Besucher geöffnet:

  • vom 01.04. bis 31.10. von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr
  • vom 01.11. bis 31.03. von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Der Friedhof Hagenwerder darf betreten werden:

  • vom 01.04. bis 31.10. von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang,
  • vom 01.11. bis 31.03. von 8.00 Uhr bis Sonnenuntergang

Satzungen:

weiterführende Informationen:

FÜHRUNGEN UND VERANSTALTUNGEN

Führungen und Veranstaltungen für 2026 befinden sich zurzeit in Planung und werden rechtzeitig bekanntgegeben.
 


 

Gebühren für ausgewählte Leistungen des Städtischen Friedhofes Görlitz

gemäß Friedhofssatzung der Stadt Görlitz und Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Görlitz 

  1. Nutzung der großen Feierhalle im Krematorium mit Verabschiedung am Sarg, Trauerfeier am Sarg, Einäscherung, Urnenbeisetzung auf dem Städtischen Friedhof, zzgl. Grabstelle, Beispiel: Paargrab
  2. Einäscherung, Nutzung der kleinen Feierhalle im Krematorium zur Feier an der Urne und Urnenbeisetzung auf dem Städtischen Friedhof zzgl. Grabstelle, Beispiel: Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
  3. Einäscherung, stille Urnenbeisetzung (ohne Trauerfeier) auf dem Städtischen Friedhof zzgl. Grabstelle, Beispiel: Urnen – Reihengrab
  4. Einäscherung und Urnenübergabe an einen Bestatter zur Beisetzung auf einem anderen Friedhof
  5. Verabschiedung am geschlossenen Sarg, Sargfeier im Krematorium in der großen Feierhalle, Einäscherung, Urnenbeisetzung nach Trauerfeier und Einäscherung am gleichen Tag in einem Urnenwahlgrab für 4 Urnen zzgl. Grabstelle, Beispiel: Wahlgrab für 4 Urnen
  6. Verabschiedung am geöffneten Sarg, Sargfeier im Krematorium in der großen Feierhalle, Sargbeisetzung in einem Erdwahlgrab zzgl. Grabstelle, Beispiel: Wahlgrab für Erdbestattung
  7. Sargfeier im Krematorium in der kleinen Feierhalle, Sargbeisetzung in einem Erdreihengrab mit Begrünung zzgl. Grabstelle, Beispiel: Erdreihengrab mit Begrünung für Erdbestattung

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Mitteilung zur Friedhofsunterhaltungsgebühr

Zur Bezahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr ist es auch möglich, das Bankeinzugsverfahren zu nutzen.Formular Sepa Lastschriftmandat

Wir bitten alle Grabstelleninhaber darauf zu achten, dass der Friedhofsverwaltung die aktuelle Adresse bekannt ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir laut Gebührensatzung zur Friedhofssatzung eine Nachforschungsgebühr bei der Suche von Nutzungsberechtigten erheben können.



Rückblick Einweihung Aufzug Krematorium

Seit dem 13. September 2022 kann der Aufzug in der großen Trauerhalle durch Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen genutzt werden.
Architektonisch wunderbar geplant, betont die monumentale Freitreppe mit ihren 23 Stufen den schweren Weg zur Trauerfeier in dem 1913 errichteten Krematorium. Aber für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, war dieser Weg bis zu diesem  Zeitpunkt unüberwindbar.  
Die Baumaßnahme kostete 210 T€. Die Sächsische Aufbaubank förderte den Aufzug aus dem Programm Investition Teilhabe mit 80 T€, die Stadt Görlitz mit 10 T€.
Der Eigenbetrieb finanzierte 100 T€ aus Kredit, den Rest aus bestehender Liquidität.

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So helfen Sie uns mit Ihrer Spende
IBAN:      DE94 8505 0100 0000 0441 99
BIC:         WELADED1GRL
Sparkasse Oberlausitz – Niederschlesien

Zuständig für:

Grabmalgenehmigung

Grabmalgenehmigung - Nachschrift

Anschrift

Anschrift Verwaltung
Schanze 11b
02826 Görlitz

Anschrift Krematorium
Luthersteig 1
02826 Görlitz

Ansprechpartner

Leiter/-in: Dr. Cornelia Wenzel

Email: staedtischer-friedhof@goerlitz.de

Telefon: +49 3581 401012

Fax: +49 3581 6490099

Öffnungszeiten

Montag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr

andere Zeiten nach Vereinbarung

Übergeordnet:

Dezernat I, OB Octavian Ursu

Untergeordnet:

Krematorium