Der Eigenbetrieb Städtischer Friedhof ist für die Betreuung der folgenden Friedhöfe zuständig:
Satzungen:
weiterführende Informationen:
Mitteilung des Städtischen Friedhofes Görlitz vom 02.11.2020
Nach aktuell gültiger Corona-Schutz-Verordnung gelten folgende Regelungen:
Trauerfeiern finden nur in der Großen Feierhalle statt. Für stille Urnenbeisetzungen treffen sich Angehörige/Freunde im Urnenfeierraum.
Die Personenzahl im Raum ist begrenzt auf:
Große Feierhalle: 50 Personen, Urnenbeisetzung: 12 Personen.
Bestatter und die Mitarbeiter des Städtischen Friedhofes beraten Sie gern.
Bei Vorsprachen im Eigenbetrieb, bei Trauerfeiern/Urnenbeisetzungen werden durch uns bzw. den Bestatter die Kontaktdaten erhoben.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt einen Monat.
Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,50 m ein.
Nutzen Sie die in den Räumen zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichteinhaltung oder Verweigerung der verpflichtenden Regelungen dazu führt, dass wir die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, ggf. abbrechen. Auch zum Schutz unserer eigenen Mitarbeiter können wir kein Risiko eingehen.
E. Mühle, EB Städtischer Friedhof GR
Gebühren für ausgewählte Leistungen des Städtischen Friedhofes Görlitz
gemäß Friedhofssatzung der Stadt Görlitz und Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Görlitz veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 02 vom 21.02.2017
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Mitteilung zur Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Bezahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr ist es auch möglich, das Bankeinzugsverfahren zu nutzen.Formular Sepa Lastschriftmandat
Wir bitten alle Grabstelleninhaber darauf zu achten, dass der Friedhofsverwaltung die aktuelle Adresse bekannt ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir laut Gebührensatzung zur Friedhofssatzung eine Nachforschungsgebühr bei der Suche von Nutzungsberechtigten erheben können.
Was bleibt von uns, wenn wir gehen?
Auf jeden Fall viele Fotos. Als es die noch nicht gab und man doch ein Andenken der/des Verstorbenen bewahren wollte, nahm man zum Beispiel Haare. Man hob sie auf in einer kleinen Schachtel oder es wurde sogar ein Bild daraus gefertigt oder eine Kette. Mancher mag sich gruseln bei diesem Gedanken, aber Haarbilder waren eine nicht untypische Gedenkform in so mancher Wohnstube oder Küche des frühen 19. Jahrhunderts. Dazu schrieb man ein Gedicht zum Trost und für neue Hoffnung, auch Zeilen zur Mahnung, dass wir alle sterben müssen und deshalb unsere Zeit nutzen sollen. Derartige Texte wurden vielmals auch reich verziert mit Blümchen und Engeln … vieles mutet heute kitschig an. Aber es hat die Menschen getröstet, und es steht uns nicht zu, es zu verurteilen. Im Gegenteil: Wir haben die Pflicht des Erhalts dieser historischen Volkskultur.
Inzwischen haben wir aus Spenden eine ungewöhnliche Sammlung gekauft, Bilder – gemalt, gesägt, gedruckt, gestickt, aus Haaren gewickelt, aus Perlen gefädelt … Die meisten Stücke sind 100 – 150 Jahre alt und beeindruckende Zeugnisse der Volkskunst. Es ist eine Sammlung zu Leben und Tod, zum Gedenken und Erinnern, zum Ermahnen und Erfreuen. Noch liegen alle Exponaten in Kisten verpackt. Aber wir wollen die Stücke in einer Ausstellung in der Alten Trauerhalle auf dem Städtischen Friedhof zeigen. Doch bis dahin ist es ist noch ein langer Weg, auf dem wir weiterhin auf Spenden angewiesen sind.
Spendenstand am 24.03.2020: 5.254,79 €
Helfen Sie uns mit Ihrer Spende, diese einzigartige Sammlung aus über 200 Einzelstücken in Görlitz zu erhalten - eine Sammlung mit viel Trauerkultur, eine Sammlung fürs Leben!
IBAN: DE94 8505 0100 0000 0441 99
BIC: WELADED1GRL
Sparkasse Oberlausitz – Niederschlesien
Anschrift Verwaltung
Schanze 11b
02826 Görlitz
Anschrift Krematorium
Luthersteig 1
02826 Görlitz
Leiter/-in: Evelin Mühle
Email: Evelin Mühle
Telefon: +49 3581 401012
Fax: +49 3581 6490099
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
andere Zeiten nach Vereinbarung