In der Stadt Görlitz leben momentan Flüchtlinge mit unterschiedlichem rechtlichen Status. Man kann demnach 3 Personengruppen unterscheiden:
Menschen im Asylverfahren (Asylbewerber*innen)
Menschen mit laufenden Anträgen im Asylverfahren und mit abgelehnten Anträgen werden bei der Ausländerbehörde als Asylbewerber*innen geführt.
Die Familien leben in vom Landkreis Görlitz angemieteten Wohnungen mit Grundausstattung. Die Sozialbetreuung teilen sich das DRK und der ASB.
Menschen mit Asylstatus/ Aufenthaltsgenehmigung
Mit Erhalt eines Aufenthaltstitels entfällt die soziale Betreuung für die Geflüchteten. Unterstützung erhalten sie fortan nur in der Migrationsberatung und/ oder durch ehrenamtliche Paten. Außerdem ist bei Zuspruch eines Aufenthaltstitels ein Integrationskurs verpflichtend.
Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)
Für unbegleitete minderjährige Asylbewerber*innen ist das Jugendamt des Landkreises Görlitz zuständig.