Die UNESCO (Vereinte Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) verleiht in regelmäßiger Folge jährlich den Status eines Weltkulturerbes an herausragende Orte und Kulturstätten. Es ist die offizielle Bestätigung für die Stätte, über nationale Grenzen hinweg den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern der gesamten Menschheit anzugehören. Damit ist eine wohl nicht zu übertreffende Schätzung des universellen Wertes der Stätte verbunden.
Wer ist in Deutschland für die Nominierung der Welterbestätten zuständig?
Die 16 Bundesländer.
Jede Bewerbung wird von Experten der zuständigen Kultusministerien auf ihre "Einzigartigkeit" und "Universalität" hin geprüft. Die Kultusministerkonferenz aller Bundesländer (KMK) entscheidet, welche Bewerbungen auf die deutsche Tentativliste gesetzt werden. Mit der Aufnahme in die Tentativliste erfüllen die Welterbekandidaten die Voraussetzungen gemäß der UNESCO-Welterbekonvention, um die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt beantragen zu können (Nominierung). Welche Welterbestätte in welchem Jahr ihren Antrag bei der UNESCO einreicht, entscheidet ebenfalls die Kultusministerkonferenz.
2014 entschied die Kultusministerkonferenz (KMK) über die Aufnahme neuer Bewerbungen auf die deutsche Tentativliste. Sie ließ die Vorschläge der Bundesländer dazu von einer international besetzten Expertenjury evaluieren.
2014 verpasste die Görlitzer Bewerbung den Sprung auf die Tentativliste. Die Kultusministerkonferenz bescheinigte der Stadt Görlitz jedoch, dass die Hallenhäuser das Potenzial besitzen, das zentraleuropäische Handelswesen der frühen Neuzeit darzustellen. Sie empfahl der Stadt Görlitz die Erforschung und Vermittlung dieses Aspektes.
Was passiert nach der Aufnahme in die Tentativliste?
In allen Bewerbungsschritten gilt es, die Inhalte der Bewerbung stetig weiterzuentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei über die "Einzigartigkeit" und die "Universalität" der Kulturstätte hinaus dem Management und der nachweislich dauerhaften Sicherung des Welterbes zu widmen. Diesen Kriterien kommt bei der späteren Einschätzung des Antrags bei der UNESCO eine immer größere Bedeutung zu.
Mit der Aufnahme in die Tentativliste muss sich der Welterbegedanke zu einem dauerhaften Prozess an der Stätte selbst entwickeln, der praktische und alltägliche Fragen ebenso einschließt wie wissenschaftliches Forschen und theoretische Diskurse zur Stätte selbst und weit darüber hinaus.
Diesen künftigen Prozess bereitet die Stadt Görlitz bereits vor. Dafür wird u.a. die Einrichtung eines Kulturerbezentrums geprüft.
Wie lange dauert es, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt ist?
Die Phase der unmittelbaren Nominierung bis zur Aufnahme der Stätte in die Welterbeliste dauert mindestens 18 Monate – von der Beantragung bei der UNESCO im Februar eines jeweils laufenden Jahres bis zur Entscheidung auf der Sitzung des Welterbekomitees im Juni oder Juli des darauf folgenden Jahres.
Im Auftrag des UNESCO-Welterbekomitees bewerten Experten des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Weltnaturschutzunion (IUCN) die Anträge. Auf Grundlage ihrer Einschätzungen entscheidet das Welterbekomitee über die Aufnahme in die Welterbeliste.
Die UNESCO entscheidet mit ihrem Welterbekomitee einmal jährlich über die Aufnahme von Stätten in die Liste des weltweiten Kulturerbes. Mit dem Ziel einer internationalen Balance der Eintragungen in die Welterbeliste besteht Übereinstimmung in der Auffassung, jährlich bis zu zwei deutsche Anträge zu berücksichtigen.
1.
Intensivierung der Forschung zu den Hallenhäusern als Abdruck und Spiegelbild der funktionalen und repräsentativen Ansprüche des Handels und der Kaufleute.
Die wichtigste Quelle dazu ist das Görlitzer Ratsarchiv, eines der bedeutendsten Stadtarchive Deutschlands mit lückenlosen Dokumenten seit dem 14. Jahrhundert.
2.
Strategische Planung eines erneuten Bewerbungsprozesses um die Aufnahme auf die deutsche Tentativliste
3.
Vermittlung der Forschungsergebnisse durch ständige Ergänzung und Erweiterung der Ausstellung „Kaufmannspaläste an der Via Regia – Die Görlitzer Hallenhäuser“
Foto: Ulrich Schwarz
25.06.21
Eröffnung des Informationszentrums zur Welterbe-Bewerbung der Stadt Görlitz
Um den bisherigen und den zukünftigen Weg der Görlitzer Welterbetitelbewerbung zu visualisieren und zu erklären, was Weltkulturerbe bedeutet, hat die Stadt Görlitz in Zusammenarbeit mit den Görlitzer Sammlungen für Geschichte und Kultur ein „Informationszentrum zur Welterbe-Bewerbung der Stadt Görlitz“ in der Galerie Brüderstraße (Brüderstraße 9, 02826 Görlitz) errichtet. Pressemitteilung
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr
Montag geschlossen
Führung auf Anfrage | Eintritt frei
30.04.2021
Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Aufnahme in die deutsche Tentativliste für das UNESCO-Weltkulturerbe beim Freistaat Sachsen
2020
Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen für die Aufnahme auf die deutsche Anmeldeliste (Tentativliste) zur Nominierung von Kulturerbegütern für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt
26.09. bis 28.09.2018
8. jährliche Tagung des Advisory Forum der Kulturrouten des Europarates in Görlitz
Thema: „Kulturrouten des Europarates als Verbindung zwischen kulturellen Werten, Erbestätten und Bürgern: Strategien und Synergien aus globaler Sicht.“ Webseite
18.08. bis 31.10.2018
Zwischenpräsentation der aktuellen Forschungsergebnisse im Rahmen der Ausstellung „Hallenhäuser – Kaufmannspaläste an der VIA REGIA“
2017
Start des Projektes „Kaufmannspaläste an der VIA REGIA – Die Görlitzer Hallenhäuser“ im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018
Seit 2015
Befassung mit der Ausrichtung der Görlitzer Bewerbung und der weiteren Bewerbungsstrategie auf unterschiedlichen Ebenen.
Juni 2014
Bekanntgabe der Jury-Entscheidung:
Noch keine Aufnahme der Görlitzer Bewerbung auf die Tentativliste durch die Kultusministerkonferenz.
Es wurde der Stadt Görlitz jedoch bescheinigt, dass die Hallenhäuser das Potenzial besitzen, das zentraleuropäische Handelswesen der frühen Neuzeit darzustellen. Sie empfahl der Stadt Görlitz die Erforschung und Vermittlung dieses Aspektes.
Januar 2014
Besuch des internationalen Fachbeirates der UNESCO zur Prüfung der Bewerbungsvorschläge für die deutsche Tentativliste
6. Dezember 2013
Abgabe der vertiefenden Vergleichsanalyse der Görlitzer Hallenhäuser an der VIA REGIA im Hinblick auf zeitliche, typologische oder geo-kulturelle Bezüge […] mit Stätten in West- und Mittelosteuropa
Oktober/November 2013
Wissenschaftliche Forschungsreise durch Polen, Tschechien und Süddeutschland sowie Recherche in verschiedenen Archiven zum Thema „Vergleichsanalyse des Görlitzer Hallenhauses“
August 2013
Aufforderung durch die Kulturstiftung der Länder, die Bewerbung im Punkt „Vergleichsanalyse“ zu vertiefen
Dezember 2012
Aufforderung der Kultusministerkonferenz der Länder: Kürzung der Bewerbung und Einreichung von 20 Bildern bis 1. Februar 2013
Juli 2012
Einreichung der neuen Bewerbung
Juni 2012
Hinweis der Expertenkommission: Reduzierung der Bewerbung auf das Thema: Die Görlitzer Hallenhäuser an der VIA REGIA; gleichzeitige Nominierung neben Dresden Hellerau und der Leipziger Notenspur
März 2012
Präsentation der Bewerbung in Dresden
Januar 2012
Einreichung der Bewerbung „Stadtbaukunst Görlitz“ (Altstadt und gründerzeitliche Innenstadt)
Oktober 2011
Mitteilung des Innenministeriums, dass der Görlitzer Vorschlag grundsätzlich Welterbepotential besitzt und Aufforderung zur Einreichung der Bewerbung
September 2011
Beschluss des Sächsischen Kabinetts: Eröffnung des Verfahrens zur Suche geeigneter Kandidaten als Vorschlag für die deutscher Tentativliste
Juli 2011
Gründung der Facharbeitsgruppe Welterbebewerbung
21. Mai bis 31. Oktober 2011
3. Sächsische Landesausstellung „Via Regia – 800 Jahre Bewegung und Begegnung“ im Kaisertrutz, Kulturhistorisches Museum Görlitz
Bildquellen: Ulrich-Schwarz, Rainer Michel