Die Stadt Görlitz und das Weltkulturerbe

Die UNESCO (Vereinte Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) verleiht in regelmäßiger Folge jährlich den Status eines Weltkulturerbes an herausragende Orte und Kulturstätten. Es ist die offizielle Bestätigung für die Stätte, über nationale Grenzen hinweg den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern der gesamten Menschheit anzugehören. Damit ist eine wohl nicht zu übertreffende Schätzung des universellen Wertes der Stätte verbunden.

In den Kreis möglicher weiterer Welterbestätten wird seit einigen Jahren die Stadt Görlitz einbezogen. Dies äußern Liebhaber und Kenner als Bewohner der Stadt in gleicher Weise wie Beobachter von außerhalb. Von den Liebhabern wird dabei die unvergleichliche Schönheit zahlreicher Gebäude und Stadtplätze hervorgehoben; die Kenner begründen ihre Feststellung vor allem mit dem im zwanzigsten Jahrhundert unzerstörten städtebaulichen Erbe. Authentisch dokumentiert es dreidimensional einerseits die gesellschaftliche Dimension der Entwicklung einer Europäischen Stadt über mehrere Jahrhunderte sowie andererseits die vollständige Folge der durch die europäische Geschichte geprägten architektonischen Stile. Beispielhaft für diese Einschätzungen mag Professor Gottfried Kiesow stehen, der sehr zeitig nicht nur auf den herausragenden Wert von Görlitz hingewiesen hatte, sondern seither im Rahmen seiner Tätigkeit für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verantwortungsbewusstes Unterstützen bei der Erhaltung des umfangreichen Erbes ermöglichte. So ist er ganz zu Recht Ehrenbürger dieser Stadt.


Die Gründe für die Aufnahme in die Welterbeliste

Festzuhalten ist zunächst für jeden Antrag weltweit: Der besondere Schatz existiert bereits; für die Aufnahme in die Liste bedarf es seiner fachlich fundierten Beschreibung und einer umfassenden gesellschaftlichen Übereinkunft, dieses Erbe dauerhaft würdig zu bewahren.

Aus dieser Haltung entwickelt sich der Stolz der Beteiligten, für diesen universellen Wert verantwortlich sein zu dürfen. Zugleich weckt der verliehene Titel die Neugier der weltweit Interessierten und Geschichts-, Gesellschafts-, Kunst- und Sachverständigen, sich mit der Besonderheit der Welterbestätten zu befassen. Gäbe es eine bessere Möglichkeit, als die Stätten durch Besuch vor Ort kennenzulernen, also im übertragenenen Sinne anfassen zu können?

Weiterhin dürfte der Titel die Aufmerksamkeit zahlreicher Städtereisender wecken. Mit dem Titel Weltkulturerbe wird die Stätte an vielen neuen Stellen erwähnt werden, die über lohnende Reiseziele informieren. Dabei steht die mit einem außerordentlich positiven Image verbundene besondere Qualität schon im Titel und bedarf so keiner weiteren Erläuterung.

Um die Zukunft entwickeln zu können, ist es bedeutend, die Vergangenheit zu verstehen. Je anschaulicher die Historie ist und damit den umfassenden Rückblick ermöglicht, umso überzeugender kann der Ausblick für kommende Generationen dargestellt werden. Dabei steht eine Welterbestätte nicht allein für sich und auf sich bezogen, sondern mit diesem Titel bildet sie einen Teil des weltweiten gesellschaftlichen Gedächtnisses.


Die Erwartungen der Stadt Görlitz

Das existierende besondere Engagement von Fachleuten und Interessierten für den Schutz der hohen Zahl an Kulturdenkmalen in Görlitz bildet eine gute Voraussetzung, dem erforderlichen Schutz eines Welterbes entsprechen zu können. Gleichwohl ist zu berücksichtigen: die zugrunde liegende Welterbekonvention gilt für hochentwickelte wie für weniger entwickelte, für reiche wie für arme Nationen mit selbem Inhalt und Maßstab. Weltkulturerbe steht heute besonders in Städten für eine Balance zwischen Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Erhalt des Bestandes. Maßgeblich für das Gelingen dieses Weges ist eine offene und vorbehaltlose Kommunikation zwischen den Verantwortungsträgern für die Kulturstätte und den im organisatorischen Rahmen der UNESCO Tätigen.


Görlitz im Bewerbungsverfahren

Am 24.10.2011 teilte das SMI mit, dass Görlitz Welterbepotential besitzt und sich am sächsischen Auswahlverfahren beteiligen darf. Die offizielle Bewerbung wurde Ende Januar beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eingereicht. Eine Expertenkommission aus Behörden und Fachleuten wird die Bewerbungsunterlagen prüfen und das Ergebnis der Prüfung im Juni 2012 dem Sächsischen Kabinett zur Entscheidung vorlegen. Das Kabinett legt fest, welche der Kandidaten im Herbst 2012 der Kultusministerkonferenz zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste vorgeschlagen werden. Aus den Vorschlägen aller Bundesländer wählt die Kultusministerkonferenz diejenigen aus, die ihrer Meinung nach Welterbepotenzial besitzen. Diese Städte bzw. Stätten haben die Chance, voraussichtlich ab 2017 von der UNESCO aufgefordert zu werden, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen. Dazu muss der Bewerber aber mindestens seinen Platz auf der deutschen Tentativliste haben. Nach ausführlicher Prüfung durch eine internationale Expertenkommission entscheidet die UNESCO abschließend darüber, ob der Bewerber den Welterbetitel bekommt. 


Die Koordinierung der Görlitzer Bewerbung

In Görlitz kümmert sich die Stadtverwaltung darum, dass die Bewerbungsunterlagen pünktlich und in guter Qualität beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eingereicht werden. Dazu hat der Oberbürgermeister eine Expertengruppe einberufen, die aus dem Leiter des Stadtplanungsamtes, Hartmut Wilke, dem Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde, Peter Mitsching sowie den Architekturforschern Frank-Ernest Nitzsche und Dr. Andreas Bednarek besteht. Fachlich unterstützt wird die Expertengruppe durch Bernd Schliebitz und Walter Pfitzner vom Verein Haus&Grund Görlitz und Umgebung e.V., den Ortskurator und ehemaligen Baubürgermeister Jörg-Peter Thoms, Udo Frenschkowski vom Landesamt für Denkmalpflege, Michael Vogel, ehemaliger Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde, Siegfried Hoche, Ratsarchivar der Stadtverwaltung Görlitz sowie Lutz Thielemann, Geschäftsführer der Europastadt GörlitzZgorzelec mbH.