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Gesamtbericht der Stadt Görlitz nach Art. 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2011
A. Erläuterung des Aufgabenträgers zum Gesamtbericht
Zuständige Behörde für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Liniengenehmigung ist die Landesdirektion Dresden. Zuständige Behörde für die Fest-legung weiterer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ist die Stadt Görlitz als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr auf ihrem Gebiet.
B. Darstellung der öffentlichen Dienstleistungsaufträge und der ausgewählten Betreiber
1. Stadtbuslinien
beauftragtes Unternehmen:
- Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH (VGG)
2. Straßenbahnlinien
beauftragtes Unternehmen:
- Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH
C. Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
1. Beschreibung der Bedienungsqualität
1.1 Busverkehr
- Linienbündel Stadtbusverkehr Görlitz
Linien: A, B, C (Rufbus), E, F und N
- Fahrplan-km
VGG: 531.700 km/a
- Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich ca. zwischen 5:00 und 24:00 Uhr (Einschränkungen auf einzelnen Linien möglich);
Takt: zwischen 20 Minuten und 120 Minuten (zu bestimmten Zeiten auf einzelnen Linien nur Einzelfahrten);
Bedarfsverkehre: AnrufLinienBus zu bestimmten Zeiten auf einzelnen Linien (Linie B, C und E)
1.2 Straßenbahnverkehr
- Straßenbahn
Linien: 2 und 3
- Fahrplan-km
VGG: 553.000 km/a
- Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich ca. zwischen 5:00 und 24:00 Uhr, Linie 2 bis 20:00 Uhr; Takt: zwischen 20 Minuten und 30 Minuten
2. Beschreibung der Beförderungsqualität
Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan (NVP) des Zweckverbands Verkehrs-verbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), Teil Görlitz aus dem Jahr 2009. der das Linienbündelungskonzept gemäß Stadtratsbeschluss 894-09 vom 29.04.2009 beinhaltet. Spezifische Regelungen für die Stadt Görlitz sind im Konsortialvertrag definiert.
2.1 Busverkehr
Die Qualitätsstandards (u.a. Fahrpersonal, Fahrzeuge, Fahrgastinformation, Anschluss-sicherung) sind explizit im Vertrag definiert und beruhen auf den diesbezüglichen Vorgaben des Nahverkehrsplanes.
Kontrollmöglichkeiten bestehen über das vertraglich vereinbarte Berichtswesen und die Möglichkeiten des Aufgabenträgers, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. Im Unternehmen ist ein Beschwerdemanagementsystem installiert. Weiterhin sind im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 9001 entsprechende Prozesse vorgegeben.
2.2 Straßenbahnverkehr
Die Qualitätsstandards (u.a. Fahrpersonal, Fahrzeuge, Fahrgastinformation, Anschluss-sicherung) sind explizit im Vertrag definiert und beruhen auf den diesbezüglichen Vorgaben des Nahverkehrsplanes.
Kontrollmöglichkeiten bestehen über das vertraglich vereinbarte Berichtswesen und die Möglichkeiten des Aufgabenträgers, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. Im Unternehmen ist ein Beschwerdemanagementsystem installiert. Weiterhin sind im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 9001 entsprechende Prozesse vorgegeben.
3. Gewährte Ausgleichsleistungen gegenüber den Betreibern
Zahlungen vom Aufgabenträger Stadt Görlitz
3.1 Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH (VGG)
Ausgleichszahlung gemäß Konsortialvertrag 2.100.000,00 €
Mittel nach ÖPNVFinAusG 162.625,93 €
3.2 Niederschlesische Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH (NVG)
Mittel nach ÖPNVFinAusG 70.919,90 €
3.3 Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG)
Mittel nach ÖPNVFinAusG 33.759,57 €
Hinweis:
Die Unternehmen erhalten zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Es handelt sich hier um den Ausgleich verbundbedingter Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste, den Ausgleich von SPNV- Ersatzverkehrsleistungen durch den SPNV- Aufgabenträger und den Ausgleich nach § 148 SGB IX. Diese Ausgleichsleistungen sind den Gesamtberichten der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen.
Görlitz, im Oktober 2012