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| Weitgehend rollstuhlgerecht nach DIN: Schwellen max. 3 cm, Türbreiten mind. 90 cm, Rampensteigung max. 6 %, Grundflächen mind. 150 x 150 cm, Greifhöhe 85 cm |  | Offiziell ausgewiesener Behindertenparkplatz mit einer Breite von mind. 3,50 m |  |
| Nicht rollstuhlgerecht nach DIN, in der Regel geeignet für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson und für stark gehbehinderte Menschen: max. 2 Stufen oder Schwelle > 3 cm, Türbreiten min. 80 cm, Bewegungsflächen < 150 x 150 cm |  | Offiziel ausgewiesener Behindertenparkplatz mit einer Breite unter 3,50 m; unter Umständen liegt der Parkplatz parallel zur Straße |  |
| Nicht rollstuhlgerecht, mindestens 3 Stufen |  | öffentlicher Parkplatz, jedoch ohne ausgewiesenen Behindertenparkplatz |  |
| Weitgehend rollstuhlgerechter Aufzug nach DIN: Türbreite mind. 90 cm, Grundfläche mind. 80 x 120 cm, Höhe Bedienelement max. 140 cm |  | Weitgehend rollstuhlgerechtes WC nach DIN: WC-Sitzhöhe max. 48 cm, Bewegungsfläche > 150 x 150 cm, Halltegriffe vorhanden, wenigstens einseitig Stellfläche neben dem WC von mind. 90 cm, Waschbecken unterfahrbar |  |
| Aufzug vorhanden, jedoch nicht rollstuhlgerecht nach DIN; unter Umständen nur bedingt oder nicht geeignet für Senioren, Kinder, Kranke und Behinderte |  | bedingt rolltuhlgerechtes WC: erfüllt nicht alle Kriterien nach DIN; in der Regel zu knapp bemessene Stell- und Bewegungsflächen und einzelne fehlende Ausstattungsmerkmal |  |
| | WC vorhanden, jedoch nicht rollstuhlgerecht nach DIN; unter Umständen nicht barrierefrei erreichbar |  |
| Spezielle Hilfen für Sehbehinderte vorhanden |  | Spezielle Hilfen für Hörgeschädigte vorhanden Hörgeschädigte für Hilfen |  |