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Anliegen A-Z
Eheschließung: Änderungen bei der Meldebehörde
Zuständig:
Beschreibung:
- Erfolgt nach der Eheschließung eine Namensänderung, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, unter Vorlage des Stammbuches, zur Neubeantragung Ihrer Dokumente vorsprechen.
- Des Weiteren können Sie die Steuerklassen auf Ihren Lohnsteuerkarten ändern lassen. Für das laufende Jahr besteht dazu aber keine Pflicht.
- Beachten Sie ggf. Namensänderung von Ihren Kindern.