>> [Klickpfad - Breadcrumb - Aktuelle Position]

Sie sind hier: Bürger >  Bürgerservice >  Ihr Anliegen

>> [Seiteninhalt]

Anliegen A-Z

Eheschließung: Änderungen bei der Meldebehörde
Beschreibung:
  • Erfolgt nach der Eheschließung eine Namensänderung, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, unter Vorlage des Stammbuches, zur Neubeantragung Ihrer Dokumente vorsprechen.
  • Des Weiteren können Sie die Steuerklassen auf Ihren Lohnsteuerkarten ändern lassen. Für das laufende Jahr besteht dazu aber keine Pflicht.
  • Beachten Sie ggf. Namensänderung von Ihren Kindern.

>> [Werbung]